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(04.02.2016 / saj)

Recht bekommen

Die einstweilige Verfügung aufgrund der Patentverletzungsklage von Memjet wird aufgehoben.

HP Inc. gibt bekannt, dass die Entscheidung im aktuellen Gerichtsverfahren zugunsten von HP ausgefallen sei. Die einstweilige Verfügung aufgrund der angeblichen Patentverletzung von Memjet wurde aufgehoben. Die einstweilige Verfügung, die ohne Anhörung des Antragsgegners (ex parte) vom Landgericht München erlassen wurde, betraf ein Verkaufsverbot von Druckern der Pagewide-XL-Serie in Deutschland durch die HP Deutschland GmbH. 


In seiner Entscheidung vom 29. Januar kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine ausreichende Begründung für die Verfügung vorgelegen habe. Dies gelte insbesondere, da die Pagewide-XL- Produkte das Patent, dessen Verletzung von Memjet geltend gemacht wurde, nicht zu verletzen scheinen. Die gegnerische Partei kann gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

 

"HP verteidigt das eigene geistige Eigentum vehement und ist deshalb mit der Gerichtsentscheidung zu unseren Gunsten zufrieden", so Thomas Valjak, Head of Large-Format- Printing, EMEA. "Wir werden weiterhin mit unseren Händlern und Kunden in Deutschland zusammenarbeiten. Wir werden ihnen weiterhin die Pagewide-XL-Drucker und Druckköpfe anbieten, die eine einzigartige Technologie nutzen, die von uns über die letzten Jahrzehnte entwickelt wurde. Diese Produkte bieten Nutzern einen Mehrwert durch Druckgeschwindigkeit, Qualität, Zuverlässigkeit und Unterhaltskosten."