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(03.08.2015 / saj)

Karton als gezählte Bogen beziehen

Laut einer aktuellen Umfrage des Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. (FFI) wird knapp die Hälfte des von seinen Mitgliedsunternehmen eingekauften Faltschachtelkartons bereits auf Basis des neuen Systems der Bestellung und Lieferung von Karton nach Bogen bezogen.

Die Mitgliedsunternehmen decken mit 565.000 t rund zwei Drittel des Produktionsvolumens der deutschen Faltschachtelindustrie ab (2014). Wie der Verband mittels Umfrage nun herausfand, wird für 46% des Produktionsvolumens der Karton nach Bogen bestellt und abgezählt geliefert sowie nach nominellem Gewicht fakturiert. Bislang haben diese Faltschachtelunternehmen wie der Rest der Branche ihr Rohmaterial fast ausschließlich nach Gewicht bestellt, erhalten und fakturiert.


An der Blitzumfrage hat sich im Juni/Juli 2015 die Hälfte der Mitglieder beteiligt. Über 78% der antwortenden Unternehmen gaben an, auf das neue Bogensystem teilweise oder bereits ganz umgestellt zu haben. "Dass nach nur einem Jahr seit der Umstellung auf das Bogensystem solche markanten Mengen berichtet werden, könnte uns überraschen. Wir sind es aber nicht, da wir aus unseren zahlreichen Diskussionen schon seit längerem wissen, dass die Umstellung auf Bogenzählung ein wichtiges Element bei der Optimierung der Supply-Chain zwischen Kartonindustrie und Faltschachtelhersteller ist", stellt FFI-Geschäftsführer Christian Schiffers fest. 


Diese Notwendigkeit nach Supply-Chain-Optimierung und Reduzierung des Working- Capital ergibt sich aus dem Markt: So sind es die Kunden der Faltschachtelindustrie, die mehr und mehr – bei einer nicht zulässigen Unterlieferung – die stückgenaue Belieferung mit Faltschachteln wünschen.


Diese Entwicklungen auf der Kundenseite passten allerdings auf der Rohmaterialseite immer weniger zu dem viele Dekaden vorherrschenden Prinzip der Bestellung von Faltschachtelkarton nach nominellem und Fakturierung nach tatsächlichem Gewicht der Kartonlieferung sowie zu den zuletzt 1998 verabschiedeten Liefermengentoleranzen.


Die beiden Industrieverbände der Faltschachtelhersteller und der Kartonerzeuger, FFI und VMK Vereinigung Maschinenkarton im Verband Deutscher Papierfabriken, haben daher ihre gemeinsame "FFI/VMK Technische Richtlinie Qualitätsmerkmale für Faltschachtelkarton" neu herausgegeben, in der ihren Verbandsmitgliedern die Umstellung auf Bestellung und Lieferung von Bogen empfohlen wird. 

 

Erstmals Bogenanzahltoleranzen

 

Damit betraten die beiden Verbände allerdings Neuland: Karton- und Faltschachtelindustrie mussten mit der Systemumstellung Toleranzen für die Übereinstimmung der Anzahl der Bogen auf der Palette mit dem Palettenetikett bzw. dem Lieferschein festlegen. Dazu wurden letztes Jahr Testphasen eingerichtet, um Erkenntnisse über anspruchsvolle, aber im Geschäftsalltag realistische Bogenanzahltoleranzen zu gewinnen.


Schließlich konnte in die "FFI/VMK Technische Richtlinie Qualitätsmerkmale für Faltschachtelkarton" (Ausgabedatum 20. März 2015) als Bogenanzahltoleranz aufgenommen werden: Bogenanzahltoleranz (vereinbarte Abweichung der tatsächlich gelieferten Bogen bezogen auf die Angabe auf dem(r) Palettenetikett/Lieferschein/Rechnung). - Bei Bestellungen ≤ 5 t soll als Bogenanzahltoleranz ± 1% pro Packstück gelten; für die Gesamtanzahl gelieferter Bogen (Auftrag) ist eine Bogenanzahltoleranz von ± 1% zulässig. Bei Bestellungen > 5 t soll als Bogenanzahltoleranz ± 1% pro Packstück gelten; für die Gesamtanzahl gelieferter Bogen (Auftrag) ist eine Bogenanzahltoleranz von ± 0,5% zulässig.     


Ein wichtiges Kapitel in den Qualitätsmerkmalen behandelt die zulässigen Liefermengentoleranzen, die bei der Überarbeitung der Technischen Richtlinie ebenfalls angepasst wurden. Bei diesem Parameter konnte mit einer durchschnittlichen Halbierung auch eine deutliche Reduzierung beschlossen werden. In der untersten Bestellgruppe bis 1 t war ehedem eine Überlieferung von 20% zulässig. Die maximale Überlieferung bei solchen Kleinmengen beträgt nach der Neufassung der Qualitätsmerkmale nun 10%. In der Bestellgruppe von mehr als 1 bis 5 t beträgt die zulässige Überlieferung max. 6%; bei mehr als 5 t sind es dann nur noch max. 2,5%. Die Bestimmung der zulässigen Unter- bzw. Überlieferung erfolgt nach wie vor nach Gewicht.