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(18.06.2015 / saj)

Verbesserungen weiterhin notwendig

Die Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einigten sich auf eine gemeinsame Position zur EU-Datenschutz-Grundverordnung. Für den Bundesverband Druck und Medien (BVDM) sind Verbesserungen weiterhin notwendig.

Aus Sicht der Druckindustrie sind darin insbesondere die folgenden Punkte positiv zu bewerten: Die Regelung zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung berücksichtigt, wie vom Verband gefordert, die berechtigten Interessen Dritter. Dies ist für die Neukundengewinnung über Fremdadressen ein ganz entscheidender Punkt. Außerdem stellt der Rat in den Erwägungsgründen klar, dass die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden kann. 
 

In wesentlichen Punkten bleibe die erzielte Einigung jedoch hinter dem derzeit geltenden deutschen Recht zurück. Insbesondere sieht der Entwurf eine Verkürzung der Möglichkeiten zweckändernder Datenverarbeitungen vor. Damit drohten negative Folgen − auch für die Druckindustrie. 
 

Nach der Einigung der Minister im Rat der EU folgen nun die informellen Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission. Ein erstes Gespräch soll bereits am 24. Juni stattfinden. Angestrebt wird eine Einigung bis Ende des Jahres. Der BVDM will das Gesetzesvorhaben weiterhin begleiten und sich für die Interessen der Druckindustrie einsetzen. Individualisierte Druckprodukte und adressiertes Direktmarketing seien für die Unternehmen der Druckindustrie unverzichtbar, heißt es.