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(13.04.2015 / saj)

Erneut Insolvenzantrag gestellt

Die Offizin Andersen Nexö Leipzig GmbH (OAN) mit Sitz in Zwenkau bei Leipzig hat Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Leipzig Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg von der bundesweit tätigen Kanzlei "hww hermann wienberg wilhelm".

Wienberg hat sich umgehend ins Unternehmen begeben und macht sich vor Ort ein Bild der Lage. "Die Situation ist prekär", betont er. "Wir müssen in Anbetracht des faktisch bereits eingestellten Geschäftsbetriebes prüfen, ob überhaupt eine auch nur eingeschränkte Fortführung des Unternehmens möglich ist." Das Unternehmen verfügte zuletzt nicht mehr über die Mittel, die notwendigen Materialien für die Produktion einzukaufen.


Wienberg hat die rd. 190 Arbeitnehmer in einer Belegschaftsversammlung über die Situation informiert. Dabei betonte er, dass er alles daran setzen werde, dass die Mitarbeiter möglichst schnell Geld von der Arbeitsagentur erhalten. Teilweise haben diese seit Februar keine Löhne mehr erhalten.


Die Offizin Andersen Nexö Leipzig GmbH hatte von Dezember 2012 bis Juni 2014 bereits ein Insolvenzverfahren durchlaufen, allerdings in Eigenverwaltung. Das bedeutet: Die unternehmerische Verantwortung war während dieser Zeit in den Händen des Geschäftsführers Stephan Treuleben-von Gans verblieben, der den Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortführte, bis die Gläubiger einem durch ihn erstellten Insolvenzplan zustimmten und das Insolvenzverfahren durch das zuständige Insolvenzgericht beendet wurde. Der Geschäftsführung war es anschließend jedoch nicht gelungen, die im Insolvenzplan selbst gesetzten Ziele zu erreichen, so dass erneut Insolvenzantrag gestellt werden musste.


Der neue Insolvenzantrag beinhaltet nicht den Antrag auf Eigenverwaltung. Das Verfahren wird also als Regelinsolvenzverfahren geführt. Dies bedeutet, dass nicht mehr die bisherige Geschäftsführung die Verantwortung trägt, vielmehr hat das zuständige Amtsgericht Leipzig eben Rüdiger Wienberg als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, der bereits im ersten Insolvenzverfahren als Sachwalter das Verfahren im Interesse der Gläubiger beaufsichtigt hatte.