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(05.12.2014 / saj)

Leitfaden "Mindestlohn"

Der Bundesverband Druck und Medien kritisiert die mangelhafte Unterstützung und Information der Unternehmen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes. Durch einen Leitfaden, Seminare und Beratungen unterstützen wollen die Verbände Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes unterstützen.

Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) treten am 1. Januar 2015 weitreichende Änderungen für Unternehmen in Kraft. Daher beanstandet der Bundesverband die unzureichende Präzisierung und Erläuterung der neuen Regelungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gegenüber der Wirtschaft. 

 

"Lediglich eine Mindestlohn-Hotline einzurichten, ist sicherlich nicht ausreichend, um dem Informations-bedürfnis der Unternehmen Rechnung zu tragen. Stattdessen hätten wir uns gewünscht, dass das zuständige Ministerium, wie zugesichert, die neuen gesetzlichen Regelungen durch Durchführungsverordnungen zu zentralen Fragen wie der Anrechenbarkeit von Entgeltleistungen, der Auftraggeberhaftung oder dem Umgang mit Arbeitszeitkonten präzisiert. Gerade im Hinblick auf die weitreichenden rechtlichen Risiken für Unternehmen hätte eine umfängliche und frühzeitige Aufklärung der Arbeitgeber selbstverständlich sein müssen. Dass dies unterblieben ist, zeugt deutlich von einem mangelnden Problembewusstsein des BMAS", bewertet Hauptgeschäftsführer Dr. Paul Albert Deimel das Vorgehen des Ministeriums.
 
Nach dem Mindestlohngesetz hat jeder Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Darüber hinaus wird das Gesetz auch weitreichende Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse haben, deren Lohn deutlich über 8,50 Euro pro Stunde liegt. Dies betrifft insbesondere die Geltung von Ausschlussfristen sowie den Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten. Ferner müssen Unternehmen neue Regelungen bei der Beschäftigung von Praktikanten, geringfügig Beschäftigten und bisher nach Stück- oder Akkordlöhnen bezahlten Arbeitnehmern umsetzen. Nicht zu unterschätzen sind auch die sich aus dem Gesetz ergebenden erheblichen Haftungsrisiken beim Einsatz von Werk- oder Dienstverträgen.

 

Der Verband erneuert in diesem Zusammenhang seine Kritik an der im Gesetz festgeschriebenen Bürgenhaftung von Auftraggebern. Diese setze Unternehmen einem völlig unkalkulierbaren Risiko aus. Auftraggebern eine Haftung für die Mindestlohnansprüche sämtlicher bei beauftragten Dienstleistungsunternehmen, Werkunternehmern und deren Subunternehmern beschäftigten Arbeitnehmern aufzubürden,sei vollkommen inakzeptabel und schieße weit über das Ziel des Gesetzes hinaus. Kooperationen zwischen spezialisierten Unternehmen sind die Grundlage einer arbeitsteiligen Wirtschaft, nicht zuletzt in der Druckindustrie. Werk- und Dienstverträge bilden das Kerngeschäft der Branche ab. Die völlig überzogene Haftungsregelung für die gesamte Nachunternehmerkette behindere und verteuere die Produktion in Deutschland erheblich und schade daher der Wettbewerbsfähigkeit der grafischen Industrie
 
Der Verband unterstützt die Unternehmen der Druck- und Medienindustrie, wo das zuständige Ministerium bisher wenig getan hat. Ein Leitfaden zum Mindestlohngesetz soll Betrieben den Umgang mit den neuen Regelungen erleichtern; er liefert Hinweise zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Mitglieder der Verbände "Druck und Medien" erhalten ihn ab sofort kostenlos über ihre zuständige Geschäftsstelle.