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(15.07.2014 / atz)

BVDM begrüßt Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 11. Juli das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Das Gesetz soll sowohl Unternehmen als auch staatliche Auftraggeber dazu bewegen, ihre Rechnungen zügiger zu begleichen. Der BVDM weißt außerdem auf die Einreichungsfrist für den MFG-Award hin.

Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Druck und Medien (BVDM), äußert sich zufrieden: "Der Gesetzgeber hat hier das richtige Zeichen gesetzt. Gerade Unternehmen der Druck- und Medienindustrie, die für ihre Kunden oft erheblich in Vorleistung gehen, werden von diesem Gesetz profitieren."

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen vorsehen, sind dann im Zweifel unwirksam. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Überprüfungs- oder Abnahmefristen gelten künftig im Zweifel als unwirksam, wenn sie 15 Tage überschreiten. Der BVDM hatte sich gemeinsam mit anderen Verbänden aktiv für eine Überarbeitung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs stark gemacht, weil dieser deutlich längere Fristen zuließ.

Bühne frei für gute Drucker!

Weiterhin teilt der BVDM mit, dass Druckereien, Designer und ihre Auftraggeber noch bis zum 1. August ihre besten Printprodukte zum MfG-Award einreichen können. Der Award prämiert herausragende und unverwechselbare Druckerzeugnisse in fünf offenen Kategorien "Raffinesse", "Emotion", "Umweltbewusstsein", "Vereinfachung" und "Individualität". Arbeiten des Design-Nachwuchses werden in der Kategorie "Debütanten" ausgezeichnet.

Mit dem MfG-Award lenkt der BVDM die Aufmerksamkeit von Kunden und Entscheidern auf herausragende Druckprodukte und ihre Hersteller – denn das ist es, was unsere Branche braucht. Die öffentliche Preisverleihung findet am 9. Oktober auf der Frankfurter Buchmesse statt. Die Gewinner werden von dem Präsidenten des BVDM, Wolfgang Poppen, persönlich ausgezeichnet. Der MfG-Award ist ein nicht-kommerzieller Wettbewerb damit die Teilnahme nicht – wie so oft – eine Frage des Geldes ist. Profis zahlen einen Beitrag von 125 Euro für Einzeleinreichungen bzw. 175 Euro für Arbeiten, die aus mehreren Teilen bestehen. Debütanten kostet die Teilnahme pauschal 25 Euro. Ausgerichtet wird der Wettbewerb seit 23 Jahren vom Bundesverband Druck und Medien.