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(17.03.2014 / atz)

Leistungsfähigkeit der Branche als Maßstab der Tarifentwicklung

Der Bundesverband Druck und Medien sieht durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns die Tarifautonomie in Deutschland gefährdet. Die Lohnentwicklung darf sich nicht an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung orientieren, sondern muss die Situation jeder einzelnen Branche reflektieren.

In einer Stellungnahme an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes äußert sich der Bundesverband Druck und Medien kritisch zu diesem Vorhaben. Das angestrebte Verfahren zur Festlegung einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze benachteilige insbesondere kleinere Branchen, die nicht vom allgemeinen Wirtschaftswachstum profitieren. Der Verband befürchtet, dass sich die Lohnfindung in Deutschland weniger an der Leistungsfähigkeit einzelner Branchen als an allgemeinwirtschaftlichen Parametern orientieren werde.

Die Tarifpartner in der Druckindustrie haben über Jahre hinweg ausgewogene Verträge abgeschlossen, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Branche orientierten und ein Hochlohnniveau hervorgebracht haben. Diese für die Druckindustrie erfolgreiche Zusammenarbeit betrachtet der bvdm als gefährdet.

Gesellschaftliche Erwartungen und Stimmungslagen dürfen bei der Lohnfindung nicht mehr Gewicht erringen als wirtschaftliche Realitäten. Auch die Entscheidungen über die Höhe des Mindestlohnes müssen sich an diesen orientieren. Darüber hinaus dürfen Erhöhungen des Mindestlohns keineswegs als bereits gesetzter Mindestanstieg für sämtliche Branchentarifverträge angesehen werden. Sowohl das erreichte Entgeltniveau als auch die wirtschaftliche Lage einer Branche würden dadurch in Tarifverhandlungen nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.

Die Einführung, Festsetzung und Überprüfung des Mindestlohns darf sich weder rechtlich noch faktisch auf die Tarifentwicklungen einer Branche auswirken. Staatliche Einflussnahme oder die Vorwegnahme von Tarifabschlüssen durch die Entwicklung des Mindestlohns würden das Verhandlungsgleichgewicht zwischen den Sozialpartnern empfindlich stören.

Aus Sicht der Druckindustrie ist es riskant, Faktoren wie die Inflationsrate oder die allgemeine Lohnentwicklung als starre Maßstäbe für eine Erhöhung des Mindestlohns heranzuziehen. Eine relativ kleine Branche wie die Druckindustrie spiegelt sich in allgemeinwirtschaftlichen Darstellungen in einem wesentlich geringeren Umfang wider als große Industrien. Ausschlaggebend für die Tarifentwicklung muss daher immer die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Branche sein.

Die vollständige Stellungnahme des Bundesverbands Druck und Medien finden Interessierte auf der Website des Verbandes unter: http://www.bvdm-online.de/Aktuelles/pdf/BVDM_Mindestlohn.pdf