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(30.01.2014 / atz)

Bundeskartellamt weist Wettbewerbsbeschwerde gegen Sappi ab

Sappi Fine Paper Europe meldet, dass das Bundeskartellamt die Beschwerde von Paperlinx Ltd. und deren deutscher Tochter Deutsche Papier Vertriebs GmbH, die am 4. Dezember 2013 gegen Sappi erhoben wurde, nicht annehmen wird. Paperlinx hatte Sappi Wettbewerbsbehinderungen vorgeworfen.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist sei keine Überraschung, erklärt der Papierhersteller. Sappi Fine Paper Europe habe konstant die Meinung vertreten, dass seine kommerziellen Praktiken in Deutschland und in allen anderen Ländern, wo das Unternehmen aktiv ist, vollständig wettbewerbsrechtskonform sind. Die von Paperlinx erhobenen Anschuldigungen seien folglich völlig unhaltbar.

Sappi hatte Paperlinx und seine europäischen Tochtergesellschaften jahrelang mit Papierprodukten beliefert. Laut Paperlinx hat Sappi dabei Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens genommen, indem es Paperlinx unmöglich machte, bestimmte Kunden zu konkurrenzfähigen Preisen zu beliefern. Dies habe auch zu Nachteilen für die betroffenen Druckereien und deren Kunden geführt. In der Beschwerde behauptet Paperlinx beispielsweise, dass Sappi die Preise und / oder Lieferfristen je nach Identität des Endkunden, also etw einer Druckerei, verändert hat. Kunden, die Sappi-Papiere zuvor von einem anderen Lieferanten erhalten hatten, sollen deutlich weniger attraktive Preise und Lieferbedingungen erhalten haben.

Sappi betont, die Vorwürfe von Paperlinx seien nicht neu. Man habe sie bereits vor einiger Zeit sorgfältig analysiert und als völlig unbegründet zurückweisen, erklärte ein Sprecher des Unternehmens. Die Geschäftspraktiken von Sappi in Deutschland und in jedem anderen Land stünden im Einklang mit lange etablierten Geschäftspraktiken der Branche.