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(28.09.2013 / atz)

BVDM warnt vor versäumter Umstellung auf Sepa

Thorsten Anhalt, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Bundesverbandes Druck und Medien (BVDM), warnt eindringlich vor den Folgen einer versäumten Umstellung auf das Sepa-Zahlungsverfahren. "Wir empfehlen unseren Mitgliedsunternehmen dringend, sich auf die neuen Modalitäten einzustellen."

"Nur so können Verzögerungen und Ausfälle im Zahlungsverkehr verhindert werden", sagte Anhalt auf der Tagung des Wirtschaftsausschusses des bvdm am 17. September in Leipzig.

Roland Weber, Leiter des Kundenbetreuungsservice in der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Sachsen und Thüringen, rät den Unternehmen, ihre Iban und Bic so früh wie möglich auf Geschäftspapieren und Websites bekannt zu geben. Kunden- und Lieferantendatenbanken sollten fortlaufend angepasst werden. Gläubiger, die ihre Forderungen über Lastschriften einziehen, müssen sich um die Einholung von Sepa-Lastschriftmandaten bemühen bzw. sind verpflichtet, den Zahler über einen Verfahrenswechsel bei vorliegenden Einzugsermächtigungen zu informieren. Zahlungsempfänger, welche die Sepa-Lastschrift nutzen wollen, benötigen eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese gilt es jetzt zu beantragen. Weber rät zum zeitnahen Handeln, denn es werde bei der Sepa-Umstellung keine Übergangsfristen geben.

Die Verbände Druck und Medien unterstützen ihre Mitglieder bei der Umstellung auf das Sepa-Zahlungsverfahren. Unternehmen können sich hierfür an den für sie zuständigen Landesverband wenden. Dort erhalten sie auch die Informationsbroschüre des BVDM.