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(22.03.2013 / atz)

Gemeinsame Verbändeposition zeigte Wirkung

Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) hat zusammen mit anderen Verbänden eine gemeinsame Erklärung gegen die geplante Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie gegenüber zuständigen Abgeordneten abgegeben und um eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes gebeten. Die Intervention zeigte Wirkung.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, erklärte gegenüber der FAZ, dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzesentwurf geändert und nun eine einheitliche Höchstfrist von 30 Tagen festgelegt haben. Man wolle alle Gläubiger gleichbehandeln.

Der kritisierte Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem eine Zahlungsfrist von 60 Tagen für Unternehmen und eine vorangehende Überprüfungs- oder Abnahmefrist von 30 Tagen vor. Durch die Einführung neuer Abnahme- und Zahlungsfristen in das Bürgerliche Gesetzbuch würde der Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr weiter gefördert. Leidtragende wären insbesondere kleine und mittelständische Unternehmer, die künftig noch länger auf ihr Geld warten müssten und so in ihrer Liquidität erheblich beeinträchtigt würden.

Der BVDM hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie daher scharf kritisiert. Der Gesetzentwurf geht voraussichtlich in der 2. Aprilhälfte in die 2. und 3. Lesung. Der BVDM will die zukünftige Entwicklung nach eigenem Bekunden kritisch beobachten und sich weiterhin einbringen.