NEWS

(28.08.2023 / sbr)

Online-Seminare „Neue EU-Maschinenverordnung 2023“

Das Steinbeis-Transferzentrum Managementseminare & Mittelstandsberatung (STZM) veranstaltet ab September 2023 mehrere Online-Seminare zur neu eingeführten „EU-Maschinenverodnung 2023“. Sie löst die bestehende „Maschinenrichtlinie 2006/42/EU“ ab.

Das Online-Seminar "Die neue EU-Maschinenverordnung 2023 – was ändert sich gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?" findet an drei Terminen statt: 26.-27. Sept. 2023, 24.-25. Okt. 2023 und 22.-23. Nov. 2023.

Unternehmen, die Maschinen herstellen, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, müssen die Vorgaben der neuen Maschinenverordnung innerhalb einer Übergangsfrist nach Inkrafttreten umsetzen, um weiterhin aktiv am Markt agieren zu können. Im Online-Seminar werden die Änderungen thematisiert.

Die neue Maschinenverordnung bringt vor allem Aktualisierungen bei den Anforderungen im Anhang I (künftig Anhang III) mit sich. Die technische Entwicklung der letzten Jahre machte es nötig, vor allem auf den zunehmenden Einsatz von Software und sogenannten autonomen Systemen mit selbstlernenden Funktionen einzugehen. Das führt unter anderem zu erweiterten Anforderungen an die Risikobeurteilung.

Auch der Geltungsbereich der Verordnung wird erweitert und erfasst jetzt auch geänderte Maschinen. Einige Definitionen, die schon immer zu Auslegungsschwierigkeiten führten, werden nun konkreter gefasst.

Das Online-Seminar zur neuen Maschinenverordnung stellt die Änderungen vor und zeigt, was zu tun ist. Zusätzlich werden Problemfelder behandelt, bei denen bislang vielfach Umsetzungslücken auftraten. Das Online-Seminar wird von einem Steinbeis-Trainer duchgeführt, der Fachreferent für Sicherheitstechnik im Maschinen- und Anlagenbau ist und 25 Jahre Berufserfahrung besitzt.

Für die Veranstaltungen wird Zoom genutzt. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es im Internet unter: https://www.stzm.de/die-neue-eu-maschinenverordnung-2023-%E2%80%93-was-%C3%A4ndert-sich-gegen%C3%BCber-der-maschinenrichtlinie-2006-42-eg.html