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(01.04.2022 / sbr)

Notfallplan Gas darf die systemrelevante Produktion von Druckerzeugnissen nicht gefährden

Angesichts der bedrohlichen Situation der Energieversorgung der deutschen Wirtschaft und der in Kraft gesetzten Stufe 1 des Notfallplans Gas warnt der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) vor Maßnahmen und Entscheidungen, die systemrelevante Produktionen der Druck- und Medienwirtschaft einschränken würden.

Die gedruckte Presse gehört zur kritischen Infrastruktur und ist unverzichtbar für Demokratie, für die politische, private und berufliche Information und Meinungsbildung. Für viele Leser ist sie nicht durch andere Medien ersetzbar. Sie ist zudem ein mit Artikel 5 GG verfassungsrechtlich besonders geschützter Teil der KRITIS-Liste. Folgerichtig weist der bvdm in seiner Stellungnahme an die Bundesnetzagentur und den Bundeswirtschaftsminister darauf hin, dass Unternehmen, die Presseprodukte herstellen und distribuieren, ebenfalls als Bestandteil der Kritischen Infrastruktur eingestuft sein müssen, d.h. im Ernstfall von Gas-Lieferstopps oder Rationalisierungen ausgenommen werden müssen.

Gleiches muss nach Überzeugung des bvdm für Druck- und Medienunternehmen gelten, deren Produkte und Dienstleistungen zwingend von systemrelevanten Einrichtungen und Sektoren gebraucht werden, oft sogar gesetzlich vorgeschrieben sind.

Staat und Verwaltung würden ohne bedrucktes Papier und Papierprodukte nachweislich nicht funktionieren. Die Herstellung von Banknoten, Amtsblättern, Personalausweisen, Führerscheinen, Pässen, Wahlzetteln, Informationsschriften, Parlamentsdrucksachen, Sicherheitskarten, Gesetzesblättern, Verordnungsblättern, Formularen muss dementsprechend gesichert sein.

Die weiteren Sektoren der Kritischen Infrastruktur – Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Logistik, Informationstechnik, Telekommunikation, Transport und Ernährung – und selbstverständlich Handel und Dienstleister sind ohne Verpackungen, Lieferscheine, Gebrauchsanleitungen, Etiketten, Beipackzettel, technische Dokumentationen u.v.m. nahezu nicht geschäftsfähig. In diesem Zusammenhang gilt es also auch, die Lieferketten von Druckerzeugnissen inklusive der benötigten Roh-, Betriebs- und Hilfsstoffe nicht aufs Spiel zu setzen.

Der bvdm unterstützt daher die Papierindustrie und die Verlegerverbände in deren Briefen an das Bundeswirtschaftsministerium in Ihrem Anliegen und betont in einem zusätzlichen Schreiben an die Bundesnetzagentur, als unverzichtbarer Teil der Infrastruktur eingestuft werden zu müssen.