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(11.01.2021 / sbr)

BVDA fordert wirksame Hilfsprogramme zum Erhalt der Medienvielfalt

Angesichts der Beschlüsse zu einer Verlängerung des Lockdowns fordert der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) eine Anpassung der staatlichen Hilfen. Die stetigen Druck- und Verteilkosten sollten als förderfähige Fixkosten berücksichtigt werden können. Außerdem müssten die Zugangsbedingungen für Corona-Hilfen auf den Zeitraum der Schließungen angepasst werden.

„Ohne schnelle Unterstützung werden viele Anzeigenblattverlage nicht mehr in der Lage sein, aus eigener Kraft diese außerordentliche Krise zu überstehen. Gerade in strukturell schwächeren Gebieten drohen weiße Flecken in der Medienberichterstattung und damit offene Flanken für Rechtspopulismus, Fake News sowie Hass und Hetze“, erklärt BVDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Jörg Eggers. Als rein werbefinanzierte Presseprodukte seien die kostenlosen Wochenzeitungen von dem Lockdown in erheblichem Maße indirekt betroffen.

Wie im Frühjahr sähen sich die Verlage mit einer Stornierungswelle ihrer Werbekunden konfrontiert. „Werbeerlöse sind die einzige Einnahmequelle für kostenlose Wochenzeitungen und können nicht durch andere Einnahmen kompensiert werden“, so Eggers. Die Stornierungen hätten bereits im Frühjahr 2020 zur Folge gehabt, dass 40 Prozent aller Anzeigenblatttitel, die zur Wochenmitte erscheinen, zumindest temporär eingestellt werden mussten. „Davon hat es eine Reihe von Titeln nicht wieder zurück an den Markt geschafft, was einen herben Verlust für die Vielfalt der lokalen Presselandschaft in Deutschland bedeutet“, so Eggers weiter.

Der Spitzenverband der lokalen Wochenzeitungen kritisiert, dass die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung bislang kaum bei den Verlagen angekommen seien. Die aktuell verfügbaren und angekündigten Überbrückungshilfen seien für die Verlage nicht passend. Um die Vielfalt in der lokalen Presseberichterstattung aufrecht zu erhalten, fordert der BVDA deswegen eine Anpassung der Überbrückungshilfe III:

Die stetigen Druck- und Verteilkosten der Anzeigenblattverlage sollten als förderfähige Fixkosten berücksichtigt werden können. „Während die Einnahmen durch Werbeanzeigen und Beilagen deutlich sinken, bleiben diese Kosten bleiben bei einer Aufrechterhaltung der Verteilung der Zeitungen nahezu konstant“, so Eggers. Der Verband fordert außerdem, dass die für die staatliche Hilfe vorausgesetzten prozentualen Umsatzeinbrüche auf den Zeitraum des Lockdowns im Einzelhandel, das heißt ab dem 16. Dezember 2020, angepasst werden.

„Die Politik hat es nun in der Hand, dem Titelsterben im Lokaljournalismus etwas entgegenzusetzen. Dies betrifft neben einer Anpassung der Zugangsbedingungen zu den Hilfsprogrammen auch eine schnelle Umsetzung der schon seit Jahren diskutierten Presseförderung“, betont der BVDA-Hauptgeschäftsführer.