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(28.07.2020 / sbr)

bvdm fordert schnelle Entscheidung über Verlängerung der Kurzarbeitsregelung

Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) fordert angesichts der anhaltenden Corona-Krise, Kurzarbeit zu den aktuellen Bedingungen auch noch im Jahr 2021 zu ermöglichen und Belastungen für Betriebe durch neue Regulierung zu vermeiden.

Die Bundesregierung will im Herbst entscheiden, wie es mit der Kurzarbeit weiter gehen soll. Der bvdm drängt jedoch darauf, den Betrieben möglichst schnell Planungssicherheit zu verschaffen. „Eine baldige Entscheidung ist auch deshalb wichtig, weil sonst die Gefahr droht, dass Arbeitsverhältnisse aus kaufmännischer Vorsicht schon mehrere Monate vor Jahresende wegen der zu berücksichtigenden Kündigungsfristen beendet werden müssen“, so der Hauptgeschäftsführer des bvdm, Dr. Paul Albert Deimel.

Der bvdm hat sich daher an die Bundesministerien für Arbeit und Wirtschaft gewandt und gefordert, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate auszudehnen und die aktuellen Sonderregelungen bis Ende 2021 zu verlängern.

In der Druckindustrie haben im Zeitraum März bis Juni rund 70 % der Betriebe für rund 68 % der Beschäftigten der gesamten Branche Kurzarbeit angemeldet. Selbst wenn die Konjunktur im Herbst wieder anziehen sollte, wird die Druck- und Medienindustrie noch länger mit den Auswirkungen der Krise zu kämpfen haben, weil beispielsweise Werbekunden nur verzögert ihre Budgets wieder hochfahren.

Da die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet, ist ferner zu befürchten, dass Ende 2020 bzw. Anfang 2021 die Zahl der Insolvenzen deutlich ansteigen wird, wenn die politischen Unterstützungsmaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmen vorzeitig beendet werden. Ein massiver Personalabbau wäre die Folge.

„Es ist niemandem damit geholfen, wenn eigentlich gesunden Unternehmen wegen der Pandemie finanziell die Puste ausgeht und sie qualifizierte Fachkräfte entlassen müssten, die ihnen dann für den Neustart nach der Krise fehlen“, erklärt Dr. Deimel weiter.

In seiner Stellungnahme fordert der bvdm ferner, dass die zu erwartende langsame Erholung nicht durch zusätzliche Regulierung erschwert werden darf. Im April hatte sich die Koalition verpflichtet, darauf zu achten, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden. Hierzu erklärte Dr. Deimel: „An dieses Belastungsmoratorium sollte sich die Politik auch im Herbst noch erinnern und beispielsweise das schon lange drohende Verbot sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse endlich ad acta legen.“

Die Stellungnahme des bvdm finden Sie unter folgendem Link.