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(20.11.2018 / sbr)

Feldmuehle: Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Feldmuehle GmbH, die im Frühjahr 2018 den Geschäftsbetrieb der Feldmuehle Uetersen GmbH mit Übernahme aller wesentlichen Assets übernahm, ist im laufenden Jahr durch unerwartet gestiegene Energiekosten und Bezugspreise für Rohstoffe in ihrer Geschäftsentwicklung ungeplant belastet worden. Das Management hat im laufenden Jahr umfangreiche Maßnahmen der operativen Profitabilitätssteigerung umgesetzt. Trotz dieser Bemühungen konnten die latent steigenden variablen Kosten – auch wegen der im September und Oktober 2018 unter den Erwartungen liegenden Umsatzerlöse der Gesellschaft – durch umgesetzte Preiserhöhungen nicht kompensiert werden.

Diesen Umständen Rechnung tragend hat das Management entschieden, die notwendige Sanierung / Restrukturierung der Gesellschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung durchzuführen und am 19.11.2018 beim zuständigen Amtsgericht Pinneberg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß §§ 270, 270 a Abs. 1 InsO gestellt.

Dem Antrag der Geschäftsführung folgend hat das Amtsgericht Pinneberg gleichtägig die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter wurde Herr Dr. Dietmar Penzlin von der Sozietät Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg, bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Die Verfügungsbefugnis verbleibt aber beim Management der Gesellschaft.

Die Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung gibt dem Management der Gesellschaft die Möglichkeit, alle notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität und somit nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft zu unternehmen bzw. umzusetzen.

Gleichzeitig wurde beim Amtsgericht Pinneberg der Antrag gestellt, dass durch die Gesellschaft künftig zu bestellende Lieferungen und Leistungen an die Feldmuehle GmbH als Masseverbindlichkeiten bezahlt werden sollen. Der Geschäftsbetrieb wird weitergeführt.