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(30.10.2018 / sbr)

Hamillroad Software gewinnt Vergleichsverfahren

Das GB-basierte Prepress-Unternehmen Hamillroad Software hat seine geistigen Eigentumsrechte erfolgreich in einem markenrechtlichen Verfahren gegen das deutsche Druckunternehmen Druckhaus Haberbeck verteidigt. Dieser Vergleich ebnet den Weg für eine Wiedereinführung der Auraia DMS Rasterung in Deutschland.

Im März 2016 behauptete das Druckhaus Haberbeck, es liege ein Verstoß gegen das Markenrecht in Deutschland vor und reichte eine Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Auraia durch den deutschen Vertriebspartner von Hamillroad ein. Hamillroad unterstützte seinen Vertriebspartner und verteidigte seine Rechte, bis das Landgericht Bielefeld die Klage im März 2017 abwies.

Parallel dazu leitete Hamillroad rechtliche Schritte gegen Haberbeck wegen unrechtmäßiger Nutzung und Gültigkeit der Markenzeichen von Haberbeck ein. Im November 2017 erklärte das Deutsche Patent- und Markenamt eines der Patente von Haberbeck aufgrund irreführender Nutzung für ungültig. Haberbeck ist in Berufung gegangen.

Nach der Niederlage in Bielefeld legte Haberbeck gegen den Original-Gerichtsbeschluss Berufung ein und focht die Sache vor dem Oberlandesgericht Hamm an.

Am 23. Januar 2018, zwei Tage vor der Berufungsverhandlung, erklärte sich Haberbeck zu einem Vergleich im Hinblick auf sämtliche anhängige markenzeichenbezogene Klagen bereit. In der Vergleichssumme sind sowohl die Rechtskosten, als auch die Entschädigung enthalten, die Hamillroad und seinem deutschen Vertriebspartner ausgezahlt werden sollen.

Andy Cave, Geschäftsführer von Hamillroad, machte folgenden Kommentar zu dem Vergleich: "Dieser Rechtsstreit hätte gar nicht vors Gericht kommen sollen, und es war von Anfang an klar, dass es keine Gründe für eine Klage gab. Wir haben viele Male versucht, mit Haberbeck eine Einigung zu erzielen, doch die Firma bestand darauf, vors Gericht zu ziehen. Wir ziehen es vor, von rechtlichen Verfahren abzusehen, aber falls uns jemand angreift (oder unsere geistigen Eigentumsrechte verletzt), werden wir uns verteidigen und, falls erforderlich, ein Gericht einschalten – egal, um wen es geht, wie lange es dauert oder was es kostet."

Cave fährt fort: "Dieses Gerichtsverfahren führte zu einem vorübergehenden Stopp des Vertriebs von Auraia DMS in Deutschland, was in negativen Auswirkungen auf die Umsätze unseres deutschen Vertriebspartners resultierte. Wir sind glücklich, dass wir diese Sache nun endlich hinter uns gebracht haben, und freuen uns, mitteilen zu können, dass wir die Tür für neue Geschäfte in Deutschland geöffnet haben."

Auraia DMS ist die Implementierung der patentgeschützten Digitally Modulated Screening Technologie für Offset- / lithographischen Druck von Hamillroad.