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(12.03.2018 / sbr)

SKN Gruppe stellt Antrag auf Insolvenzverfahren

Die SKN Gruppe, traditionsreiche Druck- und Verlagsgruppe aus Norden, hat heute wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung über die SKN Druck und Verlag GmbH & Co. sowie sechs Tochtergesellschaften angeordnet.

Durch die voranschreitende Digitalisierung und die damit zunehmende Verlagerung von Print in den Online-Bereich herrsche ein enormer Konsolidierungsdruck auf das gesamte Verlagswesen sowie die Druckereibranche. Verstärkt werde dies durch ein verändertes Kauf- und Leseverhalten. Dieser Trend werde sich auch zukünftig weiter fortsetzen, und dem gelte es zu begegnen, heißt es.

"Die aktuelle Situation sowie die Marktentwicklung machen es erforderlich, unsere Unternehmensgruppe neu aufzustellen", sagt Charlotte Basse, die nach dem Tod ihres Vaters im Januar 2018 gemeinsam mit ihrer Schwester Victoria und ihrer Mutter Gabriele Basse die Geschäftsleitung der SKN Druck und Verlag GmbH & Co. übernommen hat. "Wir haben ein Konzept ausgearbeitet und uns entschieden, unsere dringend notwendige Restrukturierung auf dem Weg einer Insolvenz in Eigenverwaltung fortzuführen." Wichtig ist den Geschäftsführerinnen dabei, dass das Vertrauen der Belegschaft in das Weiterbestehen des Unternehmens gefestigt bleibt.

Die SKN Gruppe nutzt dabei die seit 1. März 2012 geltenden gesetzlichen Möglichkeiten (ESUG), die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen gezielt eigenverantwortlich zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen. Durch die nun vorliegende gerichtliche Anordnung verbleibt die Leitung des Unternehmens auch während des Restrukturierungsprozesses in den Händen der Geschäftsführung.

Als externen Berater hat sie sich den Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Dr. Dirk Andres von der Düsseldorfer Kanzlei AndresPartner an die Seite geholt, der bereits eine Vielzahl von Unternehmen bei ihrer Eigenverwaltung erfolgreich begleitet hat. Er wird die SKN Gruppe bei der Entwicklung und Umsetzung eines Restrukturierungs- und Sanierungsplans unterstützen und ist zuversichtlich, die erforderlichen Sanierungsschritte kurzfristig umsetzen zu können: "Die Eigenverwaltung ist eine gute Möglichkeit, um den langfristigen Fortbestand im Interesse von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten sowie Gläubigern sicherzustellen", erklärt Andres.

Bei ihrem Vorhaben wird die Geschäftsführung auch durch den gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter, den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann von der Pluta Rechtsanwalts GmbH begleitet, dessen Aufgabe es ist, das Unternehmen während des gesamten Prozesses zu überwachen und Gläubigerinteressen zu wahren.

Der Geschäftsbetrieb innerhalb der SKN Gruppe wird derweil uneingeschränkt fortgeführt. Produktion, Termin- und Liefertreue sind auch während des Eigenverwaltungsverfahrens gewährleistet. "Wir werden unsere Kunden weiterhin in vollem Umfang, pünktlich und in gewohnter Qualität beliefern – so wie man es von uns gewohnt ist", sagt Charlotte Basse.

Die insgesamt rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden gestern in Norden und Emden über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert.