NEWS

(23.03.2024 / sbr)

Zur EU-Verpackungsverordnung: Realitätsferne Vorgaben belasten den Maschinenbau

Der Maschinen- und Anlagenbau sieht die jüngst von den Mitgliedstaaten angenommene EU-Verpackungsverordnung grundsätzlich positiv. Nach wie vor vorhandene handwerkliche Schwächen und zum Teil realitätsferne Vorgaben belasten jedoch die Branche.

Am 15. März 2024 haben die Mitgliedstaaten die EU-Verpackungsverordnung angenommen. Ziel der Verordnung ist, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren. Um das zu erreichen, sollen Verpackungsabfälle reduziert und eine Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Dabei berücksichtigt das Regelwerk den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen.

„Die EU-Verpackungsverordnung schafft eine gewisse Planungssicherheit für den Maschinenbau und seine Kunden. Allerdings belasten handwerkliche Schwächen und realitätsfremde Vorgaben des Regelwerks die Branche“, sagt Richard Clemens, Geschäftsführer des VDMA Fachverbandes Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen.

Deutlich erhöhte Mehrwegquoten bei Industrieverpackungen

Denn im Unterschied zu dem von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen Entwurf sieht die nun angenommene Verordnung eine deutliche Ausweitung der Mehrwegquoten bei Industrieverpackungen vor, darunter Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder zur Ladungssicherung auf Paletten. „Eine Mehrwegquote von 100 Prozent für industrielle Transportverpackungen bei Lieferungen zwischen Unternehmensstandorten und Transporten innerhalb eines Mitgliedstaates entbehrt jeder Grundlage, ein Nachweis der ökologischen Vorteilhaftigkeit fehlt. Eine Wiederverwendung ist technisch gar nicht realisierbar. Damit kommt diese Vorgabe praktisch einem Verbot gleich, was allen Forderungen zur Ladungssicherung widerspricht“, erläutert Clemens.

Verbote von Portionsverpackungen gefährden Lebensmittel

Auch sieht die Verordnung Verbote von Portionsverpackungen im HORECA-Bereich vor. Das kann die Gesundheit der Konsumenten – nicht nur in Zeiten von Pandemien – beeinträchtigen, da die Einhaltung der Hygiene problematisch ist. Außerdem kann es zu einem Verderb von Lebensmitteln und so zu steigenden Lebensmittelverlusten führen. „Das führt den Gedanken der Nachhaltigkeit ad absurdum“, sagt der VDMA-Fachverbandsgeschäftsführer, „bedenkt man, dass der Hauptteil der CO2-Emissionen bei der Herstellung der Lebensmittel anfällt und nicht bei der Verpackung, die die Lebensmittel vor ihrem Verderb schützen soll.“

Verbote bestimmter Verpackungen sowie Materialien wirken sich auf alle Glieder der Wertschöpfungskette aus. Für den Verpackungsmaschinenbau, der ein wichtiger Enabler nachhaltiger Verpackungslösungen ist, hat dies tiefgreifende Konsequenzen. „Die Branche muss nun mit Umsatzeinbußen rechnen, wodurch über Jahrzehnte etablierte Geschäftsmodelle vor dem Aus und viele Jobs auf dem Spiel stehen“, warnt Clemens.

VDMA-Einsprüche zum Teil erfolgreich

Mit seinen Einsprüchen hat der VDMA dazu beigetragen, dass im Vergleich zum ursprünglich vorgeschlagenen Entwurf jetzt einige Ausnahmen von den Verboten festgelegt wurden.

Positiv für die Branche ist, dass individuell angefertigte Transportverpackungen für Maschinen und Anlagen von den Mehrwegquoten ausgenommen wurden, wofür sich der VDMA ebenfalls eingesetzt hat.