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(18.06.2021 / sbr)

infoKompakt des bvdm zur Novelle des Verpackungsgesetzes

Der Bundesverband Druck und Medien bietet den Branchenunternehmen aktuelle Informationen zu den Änderungen des Verpackungsgesetzes, die ab Juli 2021 und Januar 2022 gelten.

Am 3. Juli 2021 und am 1. Januar 2022 treten die Änderungen, die sich mit der Novelle des Verpackungsgesetzes ergeben, in Kraft. Es werden neue erweiterte Registrierungspflichten für alle Unternehmen eingeführt, die nicht lizenzpflichtige Transportverpackungen in Verkehr bringen.

In dem Onlinevortrag im Format infoKompakt wird Dr. Alexander Dröge, Generalsekretär bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die Neuerungen erläutern, die sich aus der Novelle ergeben. Präsentiert werden die neuen Anforderungen, die von Druckereien zu erfüllen sind sowie praktische Tipps für deren Umsetzung.

Mit der Novelle werden zwei EU-Richtlinien (Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen) in deutsches Recht umgesetzt.

Termin infoKompakt „Novelle des Verpackungsgesetzes“: 24. Juni 2021 von 11:00−12:00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt unter folgendem Link: https://www.bvdm-online.de/presse/veranstaltungen-und-termine/infokompakt/novelle-verpackung/. Die Teilnahme ist für Mitglieder der Verbände Druck und Medien kostenfrei. Für Nichtmitglieder erhebt der bvdm einen Teilnahmebetrag von 60 Euro zzgl. MwSt.