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(04/16/2019 / sbr)

Fujifilm Speciality Ink gewinnt Rechtsstreit

Rob Fassam, Leiter der Forschung und Entwicklung von FSIS über das Urteil des Landgerichts Düsseldorf: "Das ist eine klare Botschaft an alle, die vorhaben, unsere Rechte an unserem geistigen Eigentum zu verletzen. Wir schützen unsere Investitionen durch die Anmeldung von Patenten für unsere Technologien und gehen gegen jeden vor, der dagegen verstößt. Ich bin zufrieden, dass das Landgericht Düsseldorf zu unseren Gunsten entschieden hat. Wir betreiben nicht von ungefähr einen großen Aufwand für die Entwicklung neuer Inkjet-Technologien."

2017 reichte Fujifilm Speciality Ink Systems Ltd. (FSIS) Klage gegen Nazdar Co., USA, Nazdar Limited, Großbritannien und deren deutschen Vertriebspartner Zaro GmbH beim zuständigen Landgericht Düsseldorf ein (Aktenzeichen 4b O 22/17 und 107/17). Gegenstand der Klage war eine Verletzung der UV-Tintenpatente EP 1 803 784 B3 und EP 2 383 314 B3 von Fujifilm in Deutschland durch Nazdar, das eigene UV-Tinten der Serien 702 und 703 als vermeintlich chemisch kompatibel mit den für die Flachbett-UV-Drucker Acuity von Fujifilm entwickelten Originaltinten angeboten hat.

Die Patente schützen bestimmte Tintenzusammensetzungen, die eine Reihe von Eigenschaften einschließlich verbesserter Flexibilität, Ausstoßleistung und Haftung aufweisen.

Als Reaktion auf die Verletzungsklagen reichte Nazdar beim Bundespatentgericht Nichtigkeitsklagen gegen die Patente in Deutschland ein und beantragte beim Landgericht Düsseldorf eine Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens. Darüber hinaus bestritt Nazdar zwar eine Verletzung der Patente, änderte jedoch als Reaktion auf die von FSIS geltend gemachten Patentansprüche die chemische Zusammensetzung seiner UV-Tinten. Nazdar vermarktete die UV-Tinten trotz neuer Rezeptur weiterhin als 702- und 703-Serie und versäumte es, die Kunden über die Änderung der chemischen Zusammensetzung derart zu informieren, wie es FSIS für erforderlich erachtete, um eine Patentverletzung zu vermeiden.

Mit seinen Urteilen bestätigt das Landgericht Düsseldorf nun die Verletzung und verurteilte Nazdar und Zaro, es zu unterlassen, patentverletzende UV-Tinten anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen. Die Beklagten wurden außerdem dazu verurteilt, Rechenschaft abzulegen und Schadensersatz zu leisten. Darüber hinaus stimmte das Gericht der Auffassung von FSIS zu, dass die Änderung der chemischen Zusammensetzung der Serien 702 und 703 nicht ausreichte, um eine Patentverletzung auszuschließen, da Nazdar seine UV-Tinten weiterhin unter dieser Serienbezeichnung vermarktete, ohne ausreichend auf die geänderte chemische Zusammensetzung hinzuweisen.

Schließlich folgte das Landgericht Düsseldorf, allerdings ohne Präjudiz für das anhängige Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht in München, auch den Nichtigkeitsargumenten von Nazdar nicht und lehnte so den Aussetzungsantrag ab.

Nazdar/Zaro haben gegen die Urteile Berufung eingelegt. Unabhängig davon bleiben die Urteile gegen eine ausreichende Sicherheitsleistung seitens FSIS vorläufig vollstreckbar. Der Termin für die Berufungsverhandlung wurde auf den 7. November 2019 festgelegt. Für eine Anhörung im Nichtigkeitsverfahren steht noch kein Termin fest.

Fujifilm Speciality Ink Systems Limited ist das Technologie-Kompetenzzentrum für UV-härtende Tinten des Fujifilm Inkjet-Geschäftsbereichs. Seine Kernkompetenz besteht in der Entwicklung und Herstellung leistungsstarker UV-härtender Tinten, die weltweit in vielen führenden Druckereien eingesetzt werden.