Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf Europäische Plattform zur Streitbeilegung.
Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung ist in Betrieb gegangen. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen - also etwa auch Online-Druck-Anbieter - und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze sind verpflichtet, die Plattform auf ihren Websites leicht zugänglich zu verlinken.
Grundlage für die neue Regelung ist die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Ziel ist eine unabhängige, transparente und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Zugleich soll auf diese Weise das Vertrauen in den Online-Handel vor allem bei grenzüberschreitenden Online-Geschäften gestärkt werden.
Hierzu erklärt Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Druck und Medien (BVDM): "Die deutsche Druckindustrie legt größten Wert auf Verbraucherschutz und rundum zufriedene Kunden. Aus unserer Sicht ist die Plattform daher als weiteres Instrument zur Streitbeilegung zu begrüßen."
Die mehrsprachige Plattform informiert über die einzelnen Schritte des Streitbeilegungsverfahrens. In Deutschland allerdings gibt es bisher noch keine Streitbeilegungsstelle, da das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Damit wird im Frühjahr gerechnet.