Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 01.07. antragsgemäß das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PCT Maschinenbau GmbH (PCT) in Eigenverwaltung eröffnet. Das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren war bereits am 17. April 2026 angeordnet worden.
PCT mit Sitz in Hofheim am Taunus beschäftigt bei Insolvenzeröffnung rund 210 Mitarbeiter und ist nach eigener Aussage „Marktführer im Premium-Segment für Schneidemaschinen in der Druckindustrie“. Das Produktspektrum umfasst Komponenten und Systeme für die automatisierte Weiterverarbeitung – vom Beladen über Schneiden und Stanzen bis zum Entladen und Banderolieren. Im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens hat PCT nun einen wichtigen Meilenstein erreicht: Das Unternehmen hat einen Kaufvertrag über Gegenstände des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens, insbesondere Vorräte, mit der Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) unterzeichnet. Die Partnerschaft zwischen Heidelberg und PCT reicht bis in die 1950er-Jahre zurück.
Der Vollzug des abgeschlossenen Kaufvertrags steht noch unter dem Vorbehalt verschiedener Bedingungen und soll bis zum 1. August 2026 erfolgen. Danach wird Heidelberg den Geschäftsbetrieb am Standort Hofheim im Rahmen einer Ausproduktionsphase bis zum 31. März 2027 in reduziertem Umfang fortführen.
Geschäftsführer Yorck H. Richter erklärt: „Heidelberg ist seit Jahrzehnten der wichtigste Partner von PCT. Die Umsetzung der Transaktion sichert das Know-how und die Tradition von PCT. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren außerordentlichen Einsatz in dieser herausfordernden Phase.“
Ein Team der Kanzlei Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB begleitet PCT im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens. Rechtsanwalt Martin Mucha ist als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten und unterstützt die Geschäftsführung bei der Restrukturierung; er kommentiert: „Die Ausgangslage ist mehr als herausfordernd. Ich bin deshalb froh, dass wir mit Heidelberg eine konstruktive, zeitnahe und tragfähige Lösung gefunden haben. Das ist in den aktuellen Zeiten keine Selbstverständlichkeit.“
Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestellte Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs (hww hermann wienberg wilhelm) zur Sachwalterin, die das Verfahren im Interesse der Gläubiger überwacht. Die betriebswirtschaftliche Beratung liegt federführend bei Helge Hoffmann von Bachert & Partner.