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(29.01.2026 / sbr)

BVDM fordert konsequente Entlastung der nachgelagerten Lieferkette

Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) fordert die EU-Kommission auf, im laufenden Revisionsprozess der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) weitere Entlastungen für die nachgelagerte Lieferkette umzusetzen. Zentral sind der Abbau unnötiger Bürokratie, die klare Konzentration der Sorgfaltspflichten auf den Beginn der Lieferkette sowie verhältnismäßige Sanktionen ohne ökologisch unsinnige Produktvernichtung.

Im Rahmen des bis Ende April 2026 laufenden Revisionsprozesses der EUDR hat der BVDM eine Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht. Darin fordert er eine konsequente Entlastung der nachgelagerten Lieferkette, sowie einen weitreichenden Abbau von unnötiger Bürokratie.

Die bereits erfolgte Herausnahme von Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Zeitschriften und Büchern bestätigt, dass in der EU produzierte Druckprodukte keine Treiber von Entwaldung und Waldschädigung sind. Für die weiterhin von der EUDR erfassten Produkte wie Verpackungen, Etiketten oder Papier fordert der BVDM eine deutliche Reduzierung der bürokratischen Anforderungen für Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette, zu der auch große Teile der Druckindustrie gehören. Zentrale Forderung des BVDM ist, die Sorgfaltspflichten ausschließlich beim Erstinverkehrbringer zu verorten – ohne zusätzliche Registrierungs-, Dokumentations- oder Kontrollpflichten für Druckereien und andere nachgelagerte Unternehmen.

Druckereien, die ihr Papier innerhalb der EU einkaufen, müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Lieferanten die EUDR-Sorgfaltspflichten ordnungsgemäß einhalten. Eine Verlagerung von Risiken und Pflichten entlang der Lieferkette lehnt der BVDM ausdrücklich ab. Die von der EU-Kommission angekündigte Entlastung der nachgelagerten Lieferkette muss daher konsequent durchgehalten werden. Hier sieht der BVDM weiterhin noch Handlungsbedarf. „Die derzeit teils unklaren Regelungen für nachgelagerte Unternehmen bergen die Gefahr, dass eigentlich gestrichene Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Druckereien über das Lieferketten-Risikomanagement durch die Hintertür wieder eingeführt werden,“ warnt Kirsten Hommelhoff, Hauptgeschäftsführerin des BVDM. „Mit diesem ‚Trickle-Down-Effekt‘ kämpfen viele kleine und mittlere Unternehmen bereits seit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und würde die erreichten Erleichterungen quasi zunichtemachen.“

Im Sinne eines konsequenten Bürokratieabbaus fordert der BVDM, Pflichten nach-gelagerter Unternehmen zur Registrierung im EU-Informationssystem und zur Weitergabe und Speicherung von Referenznummern vollständig zu streichen. Diese zusätzlichen Dokumentationspflichten tragen aus Sicht des BVDM nicht zur besseren Durchsetzung der Sorgfaltspflichten am Beginn der Lieferkette bei und sind daher überflüssig.

Darüber hinaus sieht der BVDM dringenden Anpassungsbedarf bei den vorgesehenen Korrekturmaßnahmen und Sanktionen. Rückrufe oder Rücknahmen von Produkten, die keine Gefahr für den Anwender darstellen, sollten aus der Verordnung gestrichen werden. Die Vernichtung von Produkten wie etwa Notizbücher oder Etiketten aufgrund formaler Dokumentationslücken bei einzelnen Holzfasern ist weder ökologisch sinnvoll, noch verhältnismäßig und führt vielmehr zu unnötiger Ressourcenverschwendung. Finanzielle Sanktionen bei nachweislichen Ver-stößen gegen EUDR-Pflichten sind vollkommen ausreichend.

„Die Druckbranche steht klar hinter den Zielen der EUDR,“ betont Kirsten Hommelhoff. „Damit die Verordnung in der Praxis funktioniert, braucht es jedoch verhältnismäßige, unbürokratische und faire Regeln. Nur so lassen sich wirksamer Waldschutz und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen sichern.“