Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die EU-Verordnung 2025/40 eine umfassende Stellungnahme eingereicht. Darin begrüßt der Verband ausdrücklich das Ziel der EU-Verpackungsverordnung, den Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Gleichzeitig stellt der BVDM klar, dass die geplante Umsetzung in ihrer aktuellen Form die überwiegend mittelständisch geprägte Druck- und Verpackungsindustrie unverhältnismäßig belastet – und fordert Nachbesserungen im vorliegenden Referentenentwurf im Sinne der Branche.
Mit der EU-Verpackungsverordnung („Packaging and Packaging Waste Regulation“, kurz PPWR) werden europaweit neue Vorgaben zur Reduktion von Verpackungsabfällen, zum Rezyklateinsatz, der Wiederverwendbarkeit und eine einheitliche Kennzeichnung von Verpackungen eingeführt. Die Verordnung gilt bereits seit 11. Februar 2025, wesentliche Pflichten greifen jedoch erst ab dem 12. August 2026. Zur Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 17. November 2025 ein Konsultationsverfahren zum neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gestartet, das das bisherige Verpackungsgesetz ablösen soll.
Umso deutlicher fordert der BVDM nun die nationale Politik auf, im Interesse der Betriebe Bürokratie abzubauen, Übergangsfristen realistisch zu gestalten und Rechtssicherheit sicherzustellen. Der BVDM vertritt die Branche hier mit klarer Stimme und setzt sich für einen fairen, planbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen ein.
Doppelte Rechtslage untragbar
Die geplante Umstellung mitten im Wirtschaftsjahr 2026 würde Unternehmen in kürzester Zeit der doppelten Anwendung zweier unterschiedlicher Rechtsregime aussetzen – inklusive doppelter Dokumentations- und Umstellungspflichten. Der BVDM fordert daher, den Beginn der Anwendung auf frühestens 1. Januar 2027 zu verschieben.
Zu viele Unklarheiten, viel zu wenig Zeit
Viele zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung, wie etwa Leitlinien, delegierte Rechtsakte und technische Vorgaben stehen noch aus. Die verbleibende Vorbereitungszeit reicht aus Sicht des BVDM nicht aus, um Betriebe rechtssicher aufzustellen.
Praxisgerechte Definitionen und Kennzeichnung
Unklare Rollen- und Begriffsbestimmungen sowie komplexe neue Kennzeichnungspflichten sind insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht praxistauglich. Der BVDM drängt hier auf klare und anwenderfreundliche Formulierungen.
Regulierungen müssen umsetzbar, verhältnismäßig und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Nur so lassen sich ökologische Ambitionen und wirtschaftliche Realität in Einklang bringen. Mit seiner Stellungnahme unterstreicht der BVDM einmal mehr seinen dauerhaften Einsatz für praxistaugliche, mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen.