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(13.05.2025 / sbr)

Druckindustrie: ver.di-Tarifkommission gibt grünes Licht für geänderten Manteltarifvertrag

Dem Verhandlungsergebnis zum Manteltarifvertrag in der Druckindustrie vom 28. März 2025 hat nun die ver.di-Bundestarifkommission zugestimmt. Damit wird der Manteltarifvertrag für die rund 100.000 Beschäftigten in der Druckindustrie mit Änderungen wieder in Kraft gesetzt. Wesentliche Leistungen konnten erhalten werden.

„Mit der Wiederinkraftsetzung des Manteltarifvertrages besteht endlich wieder Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen in den Druckbetrieben“, sagte ver.di-Verhandlungsführerin Rachel Marquardt. „Denn nur mit einem gültigen Tarifvertrag haben Gewerkschaftsmitglieder auch einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen, die nicht einfach durch Arbeitgeber geändert werden können.“

Eine wesentliche Änderung im Manteltarifvertrag ist, dass Jahresleistung und Urlaubsgeld zu einer neuen Jahresleistung zusammengelegt werden. Für Beschäftigte, die ab dem 01. Juni 2025 eingestellt werden, beträgt die neue Jahresleistung 154 Prozent des tariflichen Monatslohns. Für alle Beschäftigten, die bereits vor dem 01. Juni 2025 beschäftigt waren, beträgt die neue Jahresleistung ab 2026 159 Prozent des tariflichen Monatslohns. Ab dem 01. Januar 2027 erhalten dann alle 154 Prozent des tariflichen Monatslohns.

Die Anhänge des Manteltarifvertrages mit Regelungen u.a. zur Maschinenbesetzung werden nicht wieder in Kraft gesetzt. Sollte aufgrund dessen in Betrieben eine geringere Maschinenbesetzung erfolgen, besteht für die betroffenen Beschäftigten ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen. Sie haben Anspruch auf eine gleichwertige Weiterbeschäftigung und ggf. notwendige Qualifizierungsmaßnahmen. Zudem wird in den Text des Manteltarifvertrages eine Regelung zum Facharbeiterschutz aufgenommen.

„In schwierigen Verhandlungen ist es uns gelungen, wesentliche Bestandteile des Manteltarifvertrages in der Druckindustrie zu erhalten, zum Beispiel die Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit“, so Marquardt. Das sei besonders wichtig, weil in der Summe mehr als 20 Prozent des jeweiligen monatlichen Einkommens von den Regelungen des Manteltarifvertrags abhängig seien.