Die Neuaufstellung der SKN Gruppe wurde innerhalb von sieben Monaten nach Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens erfolgreich abgeschlossen. Nachdem die Gläubiger bereits Anfang Dezember 2018 dem beim Amtsgericht Aurich eingereichten Insolvenzplan mit überwältigender Mehrheit zugestimmt hatten, hat das Gericht erwartungsgemäß die Eigenverwaltungsverfahren der SKN Gruppe nach Ablauf der üblichen gesetzlichen Fristen am 31. Dezember 2018 aufgehoben.
"Mit dem vorliegenden formellen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts können wir uns jetzt wieder voll und ganz auf unser Tagesgeschäft konzentrieren", sagt Charlotte Basse, geschäftsführende Gesellschafterin von SKN, die die Gruppe gemeinsam mit ihrer Schwester Victoria und ihrer Mutter Gabriele Basse leitet. "Unser Dank gilt allen, die uns in den vergangenen Monaten unterstützt haben."
Die traditionsreiche Druck- und Verlagsgruppe aus Norden geht damit gestärkt aus dem Verfahren hervor und gilt mit der Aufhebung als erfolgreich restrukturiert. "Mit der Eigenverwaltung haben wir eine wichtige Grundlage geschaffen, SKN in Sinne aller wesentlichen Beteiligten aussichtsreich weiterzuentwickeln", so Charlotte Basse weiter.
Die SKN Gruppe sichert auf dem Weg der Eigenverwaltung 288 Arbeitsplätze in Emden und Norden.
Hintergrund
Die SKN Gruppe hatte am Anfang März 2018 für sieben operative Gesellschaften Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das zuständige Amtsgericht in Aurich hatte diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung über wesentliche Gesellschaften der SKN Gruppe angeordnet.
Als externen Berater hatte SKN sich Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Dirk Andres sowie Rechtsanwalt Markus Freitag von der Düsseldorfer Kanzlei AndresPartner an die Seite geholt, die mit ihrem Team von Restrukturierungsspezialisten bereits eine Vielzahl von Unternehmen bei ihrer Eigenverwaltung erfolgreich begleitet hat.
Bei ihrem Vorhaben wurde die Geschäftsführung auch durch den gerichtlich bestellten Sachwalter, den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, und dessen Team von der Pluta Rechtsanwalts GmbH, insbesondere dessen Kollegen Stefan Meyer, Christoph Chrobok und André Gildehaus, begleitet. Aufgabe der Sachwaltung war es, das Unternehmen während des gesamten Prozesses zu überwachen und Gläubigerinteressen zu wahren.
Die SKN Gruppe nutzte dabei die seit 1. März 2012 geltenden gesetzlichen Möglichkeiten (ESUG), die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen gezielt eigenverantwortlich zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen.