Wenig ist ärgerlicher als eine neu installierte Druckmaschine, die nicht einwandfrei funktioniert. Die überarbeitete bvdm-Richtlinie zur technischen Abnahme von Bogenoffsetdruckmaschinen unterstützt bei der Abnahme und hilft so, Ärger und Probleme zu vermeiden. Mitglieder der Verbände Druck und Medien erhalten die Richtlinie kostenlos im bvdm-Shop. Für Nichtmitglieder beträgt die Schutzgebühr € 150,– plus Mehrwertsteuer.
Die Anschaffung einer Druckmaschine ist eine kostspielige Investition. Deshalb gilt es zu prüfen, ob die vereinbarten Gütekriterien wirklich erfüllt werden. Falls nicht, kann der erwartete Produktivitätsgewinn schnell ins Gegenteil umschlagen: Qualitätsmängel am Druckprodukt, Reparaturen oder gar Rechtsstreitigkeiten mit dem Druckmaschinenhersteller kosten Zeit, Geld und Nerven.
Die "Richtlinie Technische Abnahme von Bogenoffsetdruckmaschinen" des bvdm legt Kriterien, Methoden und Grenzwerte für eine fundierte Maschinenprüfung fest. Alle etablierten Gutachter ziehen die bvdm-Richtlinien, deren Regelungen auch von den deutschen Druckmaschinenherstellern anerkannt werden, für ihre Abnahmeprüfungen heran.
Die Richtlinie ersetzt die bisherige Prüfrichtlinie aus dem Jahr 2003. Sowohl der Katalog der Prüfkriterien und die Gestaltung der Testformen als auch die Beschreibung der Prüfabläufe wurden gründlich überarbeitet. Prüfgeschwindigkeit und Grenzwerte wurden dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Sie gilt nun auch für lange Maschinen mit mehr als 12 Druckwerken sowie für das Supergroßformat bis 2,05 Meter Druckbreite und enthält Regelungen für Druckmaschinen, bei denen vor, zwischen und nach den Druckwerken Lackier- und Trockenaggregate angeordnet sind.
Die technische Prüfung der Lackierwerke selbst wird in einer gesonderten Richtlinie beschrieben, die bereits Ende 2016 veröffentlicht wurde.
Die Richtlinie Technische Abnahme von Bogenoffsetdruckmaschinen umfasst 34 Seiten und kann als PDF-Datei über den bvdm-Shop (https://www.bvdmonline.de/shop/) oder bei den Druck- und Medienverbänden bestellt werden.