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(20.11.2025 / sbr)

BVDM begrüßt den Beschluss der EU-Mitgliedstaaten, die EUDR zu verschieben

Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) begrüßt den Vorschlag der EU-Mitgliedstaaten an das EU-Parlament, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für alle Unternehmen um ein Jahr zu verschieben und Vereinfachungen auf den Weg zu bringen. Dieser Beschluss ist ein wichtiges und längst überfälliges Signal an die Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, die seit Monaten in großer Unsicherheit planen müssen. Nun muss das EU-Parlament in der kommenden Woche den Ball aufnehmen und dem Vorschlag der EU-Mitgliedstaaten folgen.

Mit höchster Dringlichkeit appelliert der BVDM nun an das Europäische Parlament, in der kommenden Woche dem Vorschlag des Rates vom 19. November 2025 zuzustimmen und die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Ein Inkrafttreten der Verordnung in ihrer derzeitigen, praktisch nicht umsetzbaren Form zum Jahresende hätte gravierende Auswirkungen auf Lieferketten, Produktionsprozesse und tausende Unternehmen in ganz Europa. Dies gilt es aus Sicht der Druckbranche zu verhindern.

Der Vorschlag der Mitgliedsstaaten zur inhaltlichen Änderung der EUDR, der die nachgelagerte Lieferkette jedenfalls weitgehend entlasten würde, ist aus Sicht des BVDM ein wichtiger Durchbruch. Der Vorschlag entbindet nachgelagerte Unternehmen von der aufwendigen Pflicht zur eigenen Sorgfaltserklärung und von der Datenweitergabe entlang der Lieferkette. Kritisch sieht der BVDM jedoch die neu geplante Kategorie der „ersten nachgelagerten Unternehmen“, die künftig Referenznummern ihrer Lieferanten sammeln und aufbewahren sollen. Unklar bleibt in dem Vorschlag, welche Unternehmen dieser Gruppe zugeordnet werden sollen. Um neue Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, fordert der BVDM, diese zusätzliche Kategorie vollständig zu streichen und die übermäßige Bürokratie in der nachgelagerten Lieferkette konsequent abzubauen.

Jetzt liegt der Ball beim Europäischen Parlament. Es muss seiner Verantwortung gerecht werden und die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagene Verschiebung sowie die nötigen Änderungen am Kommissionsvorschlag in der nächsten Woche beschließen. Nur so kann verhindert werden, dass Unternehmen in Europa angesichts unklarer Regelungen und unerfüllbarer Anforderungen im Ungewissen bleiben.

Die Druck- und Medienwirtschaft ist bereit, ihren Beitrag zum Waldschutz zu leisten. Voraussetzung dafür sind jedoch Regelungen, die Unternehmen auch tatsächlich erfüllen könnten. Die vorgeschlagene Verschiebung verschafft den Betrieben dringend benötigte Zeit, sich auf die veränderten Regelungen einzustellen und belastbare Strukturen aufzubauen.

Die Unternehmen dürfen nicht länger im luftleeren Raum hängen. Die EU muss daher möglichst bald zu einer finalen Entscheidung kommen – im Sinne einer funktionierenden Wirtschaft, verlässlicher Lieferketten und eines wirksamen globalen Waldschutzes.