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(08/11/2026 / sbr)

IPV unterstützt Unternehmen beim Start der PPWR

Mit dem 12. August 2026 beginnt die erste Umsetzungsphase der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Erstmals gelten europaweit einheitliche verbindliche produktrechtliche Anforderungen für Unternehmen entlang der Verpackungslieferkette direkt in allen Mitgliedstaaten. Der Industrieverband Papier- und Folienverpackung (IPV) hat seine Mitgliedsunternehmen frühzeitig auf die neuen Vorgaben vorbereitet und umfangreiche Praxisunterlagen für Hersteller, Verarbeiter und deren Kunden entwickelt. Gleichzeitig mahnt der Verband, dass die Verordnung trotz ihres Inkrafttretens in wesentlichen Teilen noch unvollständig ist.

Zahlreiche Detailregelungen der Europäischen Kommission stehen weiterhin aus und erschweren eine rechtssichere Umsetzung sowie die begleitende Kommunikation. „Mit der PPWR beginnt kein abgeschlossener Rechtsrahmen, sondern ein mehrjähriger Umsetzungsprozess“, erklärt IPV-Geschäftsführer Karsten Hunger. „Gerade für Unternehmen der flexiblen Verpackungsindustrie ist entscheidend, dass die Anforderungen entlang der gesamten Lieferkette eindeutig zugeordnet sind. Unser Anspruch ist es, unseren Mitgliedern hierfür möglichst früh verlässliche Orientierung zu geben.“

Rollen in der Lieferkette eindeutig bestimmen

Grundlage der neuen Anforderungen ist die Zuordnung der jeweiligen Rolle innerhalb der Lieferkette. Die PPWR unterscheidet zwischen Lieferanten, Erzeugern und Herstellern. Unternehmen der Papier- und Folienverpackungsindustrie übernehmen dabei je nach Produkt unterschiedliche Rollen. Sie erfüllen dabei selbst die Pflichten oder stellen ihren Kunden die notwendigen Informationen und Nachweise zur Verfügung, damit diese ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen können. Erzeuger sind bei neutralen Serviceverpackungen in der Regel die Produzenten beziehungsweise bei mit Namen oder Marken versehenen Serviceverpackungen die Markeninhaber, wobei auch die Vorgabe der Gestaltungsspezifikationen rechtlich eine Rolle spielen kann. Die Erzeuger tragen die produktrechtliche Verantwortung und erstellen die EU-Konformitätserklärung. Hersteller im Sinne der PPWR sind die Unternehmen, die Verpackungen erstmals auf dem europäischen Markt bereitstellen und damit die abfallrechtliche Verantwortung übernehmen. Einen guten Überblick bei der Identifizierung der Rollen gibt die Zentrale Stelle Verpackungsregister unter https://www.verpackungsregister.org/ppwr/serviceverpackungen. Gerade bei Serviceverpackungen mit komplexen Lieferketten kommt der strukturierten Informationsweitergabe und der Kommunikation mit Zulieferern und Kunden eine besondere Bedeutung zu.

Konformität erstmals umfassend dokumentieren

Erzeuger müssen künftig ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, die technische Dokumentation erstellen und die Konformität ihrer Verpackungen nachweisen. Voraussetzung hierfür sind belastbare Informationen sämtlicher Vorlieferanten. „Viele Unternehmen liefern ihren Kunden bereits heute umfangreiche Produktinformationen. Neu ist, dass diese Informationen nun europaweit in einer einheitlichen Systematik zusammengeführt und dokumentiert werden müssen“, so Hunger. „Gerade in der schwierigen Anfangsphase ist eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette deshalb wichtiger denn je.“

Neue Stoffanforderungen treten in Kraft

Mit dem 12. August gelten außerdem neue Stoffanforderungen. Die bisherigen Grenzwerte für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom bleiben unverändert bestehen. Zusätzlich gelten für Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt erstmals Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Der Gesamtfluorgehalt darf 50 ppm nicht überschreiten. Auch hierfür müssen die erforderlichen Informationen entlang der Lieferkette nachvollziehbar weitergegeben werden.

IPV entwickelt praxisnahe Umsetzungshilfen

Neu ist ebenfalls die Verpflichtung zur eindeutigen Erzeugerkennzeichnung der Verpackungen. Verpackungen müssen über Typen-, Chargen- oder Seriennummern beziehungsweise vergleichbare Kennzeichnungen eindeutig identifizierbar sein. Ergänzend sind die Kontaktdaten des Erzeugers bereitzustellen. Die Verantwortung hierfür liegt beim jeweiligen Erzeuger. Um die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, hat der IPV zusammen mit anderen Verbänden umfangreiche Arbeitshilfen erarbeitet. Neben einem FAQ stehen Vorlagen für die Konformitätsunterlagen und die Lieferanteninformation, ein Anwendungsleitfaden als Ausfüllhilfe der Vorlagen sowie Informationsblätter unter anderem zu PFAS und Transportverpackungen zur Verfügung. „Unser Ziel war es, den administrativen Aufwand für Unternehmen möglichst gering zu halten“, erklärt Hunger. „Die von uns entwickelten Vorlagen ermöglichen eine standardisierte Informationsweitergabe, sodass Daten entlang der Lieferkette ohne unnötige Doppelarbeit übernommen werden können.“

Mitglieder des IPV haben die Dokumente bereits erhalten, externe Interessenten können sie bei der Geschäftsstelle anfragen.

„Es fehlt an Planungssicherheit“: Viele Vorgaben bleiben weiterhin offen

Der IPV weist zugleich darauf hin, dass der Start der PPWR nur den Beginn eines langen Umsetzungsprozesses markiert. Zahlreiche Anforderungen – beispielsweise zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatvorgaben bei Kunststoffbestandteilen, zur europaweit einheitlichen Kennzeichnung der Entsorgungswege – gelten erst in den kommenden Jahren. Für viele dieser Regelungen fehlen bislang jedoch die notwendigen technischen Vorgaben über Implementierungs- oder Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission. „Die Industrie braucht Planungssicherheit und praktikable Lösungen – keine dauerhafte Regulierung im Ungewissen“, betont Hunger. „Viele Unternehmen investieren bereits heute erheblich in nachhaltige recyclingfähige und ressourceneffiziente Verpackungslösungen. Umso wichtiger ist es, dass die Europäische Kommission die notwendigen Ausführungsbestimmungen rechtzeitig vorlegt. Bisher müssen viele Unternehmen Vorgaben umsetzen, deren praktische Ausgestaltung noch nicht abschließend oder erst seit wenigen Wochen feststehen. Solange sich juristische Auslegungen in wichtigen Teilen widersprechen, bleibt für viele Betriebe ein erheblicher Teil der PPWR mit Unsicherheiten verbunden“, ergänzt Jens Vonderheid, Geschäftsführer der HERA-Papierverarbeitung und IPV-Vorstandssprecher. Die EU-Kommission hat diesen Aufruf leider noch nicht erhört. Anders ist die Veröffentlichung von überarbeiteten FAQ mit teils massiven Interpretationsänderungen am 31.07.2026, also 12 Tage vor dem Start der Verpflichtungen und über 17 Monate nach der Veröffentlichung der PPWR, kaum zu verstehen. Der Verband wird seine Mitglieder auch in den kommenden Jahren bei der Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung eng begleiten und seine Arbeitshilfen kontinuierlich an neue rechtliche Vorgaben anpassen.