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(07/18/2026 / sbr)

CBAM 2026: Wie Unternehmen mit „Nicht-Betroffenheit“ richtig umgehen

Mit dem Start der Regelphase des europäischen CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) zum 1. Januar 2026 belegt die EU klimaschädlich produzierte Importe mit CO2-Kosten. So sollen Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen vermieden werden. Damit stehen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor einer neuen regulatorischen Realität. Zwar sind Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen CBAM-relevanter Waren pro Jahr in die EU importieren, vom Kauf von CO2-Zertifikaten ausgenommen, die Nicht-Betroffenheit muss jedoch nachvollziehbar belegt werden können. TÜV NORD rät, hier bestehende Managementsysteme zu nutzen.

Auch KMU müssen ihre Importströme systematisch erfassen und auswerten. Die Annahme, dass Unternehmen unterhalb des Schwellenwerts „automatisch draußen“ sind, sei nicht korrekt, sagt Olgun Özyurt, Fachleiter für CBAM bei TÜV NORD. „Die Befreiung von CBAM ist an eine klare Nachweispflicht gebunden. Wer im Rahmen einer Prüfung nicht belegen kann, dass er unter 50 Tonnen bleibt, riskiert, nachträglich als voll betroffen zu gelten.“ Entscheidend sei dabei insbesondere die korrekte Identifikation der relevanten Waren anhand der Zolltarifnummern sowie die jährliche Aggregation der importierten Mengen über sämtliche betroffene Produktgruppen hinweg.

Der notwendige Nachweis ist dabei weniger komplex, als viele Unternehmen zunächst vermuten. Während große Importeure detaillierte CO2-Emissionen berechnen und entsprechende Zertifikate erwerben müssen, konzentriert sich die Anforderung für KMU primär auf eine saubere Dokumentation. „Es geht nicht um Klimabilanzierung im engeren Sinne, sondern um Transparenz in den eigenen Importdaten“, erläutert Özyurt. „Rechnungen, Zollunterlagen und interne Aufstellungen reichen in der Regel aus – vorausgesetzt, sie sind vollständig, konsistent und zur richtigen Zeit verfügbar.“

Bestehende Managementsysteme nutzen

Eine besonders effiziente Umsetzung sieht der Experte in der Integration dieser Anforderungen in bestehende Managementsysteme. „CBAM ist kein isoliertes Thema, sondern passt strukturell sehr gut in etablierte Prozesse, insbesondere im Qualitäts- und Umweltmanagement“, betont Özyurt. So lassen sich die Anforderungen beispielsweise direkt in ein bestehendes ISO-9001-System integrieren, etwa über die Erweiterung von Einkaufs- und Importprozessen um eine CBAM-Relevanzprüfung oder über die Nutzung bestehender Dokumentationsstrukturen. Auch interne Audits können problemlos um entsprechende Prüfpunkte ergänzt werden.

Auch ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 bietet klare Anknüpfungspunkte. Hier kann CBAM als regulatorische Umweltanforderung eingeordnet und in bestehende Mechanismen zur Bewertung von Umweltaspekten und Compliance-Verpflichtungen integriert werden. „Unternehmen, die bereits strukturiert mit Umweltaspekten und Lieferantendaten arbeiten, haben einen klaren Vorteil“, erklärt Özyurt. „Sie verfügen über die organisatorischen Voraussetzungen, um neue regulatorische Anforderungen wie CBAM schnell und effizient abzubilden.“

Ein zentraler Erfolgsfaktor ist dabei die laufende Überwachung der Importmengen. Da die Mengenschwelle pro Jahr und kumuliert über alle betroffenen Waren gilt, empfiehlt TÜV NORD ein kontinuierliches Monitoring. „Ein zusätzlicher Auftrag oder eine veränderte Lieferkette können schnell dazu führen, dass die Grenze überschritten wird und sich das Unternehmen in der Konsequenz als CBAM-Anmelder registrieren lassen muss“, warnt Özyurt.

CBAM wirkt auf nahezu alle Unternehmen

Hinzu kommt, dass CBAM auch für formal nicht betroffene Unternehmen entlang der Lieferkette spürbar wird. Steigende Kosten, neue Anforderungen an die Datenbereitstellung und veränderte Wettbewerbsbedingungen führen dazu, dass sich auch KMU zunehmend mit dem Thema auseinandersetzen müssen. „CBAM wirkt indirekt auf nahezu alle Unternehmen, die in internationale Lieferketten eingebunden sind“, so Özyurt. „Wer frühzeitig Transparenz schafft und seine Prozesse strukturiert, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.“

Vor dem Hintergrund einer geplanten Ausweitung des CBAM auf weitere Produktgruppen in den kommenden Jahren empfiehlt TÜV NORD, die aktuellen Anforderungen nicht nur als Pflicht, sondern als strategische Chance zu verstehen. „Die jetzige Phase ist ideal, um Strukturen aufzubauen und Erfahrungen zu sammeln“, betont Özyurt. „CBAM wird bleiben und sich weiterentwickeln, und Unternehmen, die ihre Nachweispflichten frühzeitig in bestehende Managementsysteme integrieren, sind langfristig klar im Vorteil.“

Über den Experten

Dr. Olgun Özyurt ist Fachleiter für CBAM bei der TÜV NORD CERT. Als TIC-Manager verantwortet er den Bereich Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und ist berufener EU-ETS-Auditor.