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(04/27/2026 / sbr)

PCT Maschinenbau stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Die PCT Maschinenbau GmbH (PCT) mit Sitz in Hofheim am Taunus hat beim Amtsgericht Frankfurt am Main am 9. April 2026 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das auf die Herstellung von Schneidemaschinen für die Druckindustrie spezialisierte Unternehmen mit rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll im Rahmen des mit Beschluss vom 17. April 2026 eingeleiteten (vorläufigen) Eigenverwaltungsverfahrens saniert werden.

Der Geschäftsbetrieb soll trotz des eingeleiteten gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Einschränkungen fortgeführt werden. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld für die Dauer von drei Monaten gesichert.

Die PCT Maschinenbau GmbH ist die Produktionsgesellschaft der Gruppe und fertigt Schneidemaschinen für die Druckweiterverarbeitung. Das Unternehmen ist in seinem Segment nach eigener Aussage „Weltmarktführer im Premium-Bereich“. 2025 wurden im Rahmen einer Transaktion wesentliche Vermögensgegenstände an den Hauptkunden veräußert. PCT agiert seitdem als exklusiver Auftragsfertiger. Aufgrund des weltweiten Kostendrucks wurde zwischenzeitlich entschieden, die chinesische Schwestergesellschaft in Schanghai zum 31. August 2026 zu schließen.

Im Rahmen des eingeleiteten (vorläufigen) Eigenverwaltungsverfahrens sind u. a. eine Standortverlagerung sowie eine Fokussierung auf profitable Produkte „made in Germany" vorgesehen. Sowohl der Betriebsrat als auch der Gesellschafter unterstützen dieses Vorgehen.

Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, welche die Sanierung selbst steuert. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei der PCT Maschinenbau GmbH der Fall.

„Unser Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren und zukunftsfähig aufzustellen. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren haben wir die Möglichkeit, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen“, erläutert Geschäftsführer Yorck H. Richter, der auf eine fast 25-jährige Erfahrung als Sanierer und Restrukturierer in Regelverfahren und Eigenverwaltungen zurückgreifen kann.

Ein Team der Kanzlei GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB wird die PCT Maschinenbau GmbH im Zuge des Eigenverwaltungsverfahrens begleiten. Der erfahrene Sanierungsexperte Rechtsanwalt Martin Mucha ist für die Dauer des Verfahrens als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten und unterstützt zusammen mit seinem Team die Geschäftsführung bei der Restrukturierung. Die betriebswirtschaftliche Beratung erfolgt durch Bachert & Partner. Als vorläufige Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm bestellt. Diese überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger.