Auf Maschinenbauer in Europa kommt eine wichtige Neuerung zu: ab dem 20. Januar 2027 müssen sie die neue Maschinenverordnung anwenden. Anders als die bisherige Richtlinie ist eine EU-Verordnung direkt innerhalb der gesamten Union unmittelbar gültig und muss nicht noch in nationales Recht transponiert werden.
Die wichtigsten Änderungen
Bereits 2023 wurde beschlossen, die bisherige Maschinenrichtlinie durch eine neue Verordnung zu ersetzen. Dies sollte vor allem dazu dienen, Flexibilität in der nationalen Anwendung der Richtlinie zu beseitigen, die sowohl bei Anbietern als auch Anwendern zu Rechtsunsicherheiten führte. Außerdem soll durch diesen Schritt der Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Umwelt verbessert sowie die Wettbewerbsfähigkeit im Maschinebau gestärkt werden. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung EU-weit harmonisierte Normen vor.
Neben einer europaweiten Harmonisierung verfolgt die neue Verordnung vor allem das Ziel, die Regulatorik an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dabei geht es unter anderem um neue Risiken durch digitale Technologien. Entwicklungen, die sich heute in der Industrie bereits verbreiten und zukünftig die Branche prägen werden, waren bei der Erstellung der alten Maschinenrichtlinie in ihrer Entwicklung noch nicht abzusehen. So ist heute in der vernetzten Produktion die direkte Anbindung von Maschinen und Anlagen ans Internet keine Ausnahme mehr. Dadurch kann es beispielsweise zu Problemen mit Software Updates kommen. Außerdem müssen Konstrukteure heute auch mögliche Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz, autonomer Maschinen und kollaborativer Roboter (Cobots) bedenken. Diese Aspekte spielten bei der Erstellung der neuen Verordnung eine wichtige Rolle, um die Branche auch regulatorisch auf die Zukunft vorzubereiten. Neu ist auch, dass Hersteller zukünftig auf digitale Dokumentation setzen können, um den Papierverbrauch durch gedruckte Betriebsanleitungen einzudämmen.
Sogenannte Hochrisikomaschinen werden ab 2027 neu bewertet und müssen extern von noch zu benennenden Stellen geprüft werden.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass es keine Übergangsregelung geben wird. Die bisherige Maschinenrichtlinie behält ihre Gültigkeit bis zum 19. Januar 2027 und wird dann unmittelbar abgelöst. Für Hersteller kann das bedeuten, dass für Maschine Nr. XXX-1 einer Serie noch die alte Richtlinie gilt, für Maschine Nr. XXX-2 aber bereits die neue Verordnung.
Wie kann sich die MOEM-Branche vorbereiten?
Ganz grundsätzlich kann man festhalten, dass Hersteller, die die bisherige Maschinenrichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt haben, auch keine großen Probleme mit der neuen Verordnung bekommen werden. Stattdessen soll den Anwendern die Arbeit leichter gemacht werden, beispielsweise durch die harmonisierten Normen.
Ein paar Punkte sollten sie dennoch beachten:
Mit der neuen Maschinenverordnung schafft die EU einen klaren, einheitlichen Rahmen für die Industrie. Für Hersteller bietet sich jetzt die Gelegenheit, Prozesse rechtzeitig zu prüfen und anzupassen, um zum Stichtag im Januar 2027 reibungslos in das neue Regelwerk übergehen zu können.