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(10/23/2023 / sbr)

FFI/VMK-Webinar zur EU-Entwaldungs-Verordnung

Rund 40 Teilnehmer aus Mitgliedsunternehmen des Fachverband Faltschachtel-Industrie (FFI) und der Vereinigung Maschinenkarton (VMK) im Verband Die Papierindustrie folgten der Einladung ihrer Verbände zu einem gemeinsamen Online-Seminar „Neue EU-Entwaldungsverordnung – Umsetzung durch die Karton-Erzeuger und Faltschachtel-Hersteller“. Die exklusive Online-Information fand Mitte September statt und wurde von Dr. Stephan Schäfer, Zenk Rechtsanwälte, einem renommierten Referenten zur EU-Entwaldungsverordnung, geleitet.

Die EU hatte sich Ende 2022 auf die EU Deforestation Regulation (EUDR; Entwaldungs-Verordnung) geeinigt. Sie ist ein Element des Green-Deal der EU-Kommission und verfolgt das Bestreben, der globalen Entwaldung entgegenzuwirken.

Durch die EUDR werden den Wirtschaftsbeteiligten in den Lieferketten für die Produktgruppen Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Gummi und Holz – und damit auch den Karton-Erzeugern und Faltschachtel-Herstellern – besondere Sorgfaltspflichten auferlegt. Dazu gehören die Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Herkunftsländern, Anforderungen im Hinblick auf Umweltaspekte (Entwaldung und Waldschädigung) und Menschrechte. Die EUDR ist auch auf den Export der genannten Produktgruppen in Drittstaaten anzuwenden.

Die Anforderungen zur Einrichtung angemessener Sorgfaltspflichtsysteme und -verfahren sind von den EU-Unternehmen 18 Monate (KMU: 24 Monate) nach Inkrafttreten zu erfüllen. Im Rahmen des im Unternehmen zu implementierenden Sorgfaltspflichtsystems kommt dabei der geschäftsvorgangsspezifischen Einordnung des Karton-Erzeugers (und Händlers) und des Faltschachtel-Herstellers als „Operator“ oder „Trader“ besondere Bedeutung zu, da sich daraus die verschiedenen Pflichten der Informationssammlung und der Risikobeschreibung und -bewertung ableiten.

Neben diesen allmeinen EUDR-Bestimmungen widmete sich die Online-Information im spezifischen Teil den besonderen Anforderungen, die Karton-Erzeuger, Händler und Faltschachtel-Hersteller aus ihrer jeweiligen Perspektive als Wirtschaftsunternehmen zur Umsetzung der EUDR in ihren Organisationen zu ergreifen haben. Dabei wurde anhand von Fällen und Anwendungsbeispielen differenziert erläutert, welche spezifischen Pflichten das Unternehmen jeweils in verschiedenen Konstellationen hat: z.B. als Erzeuger oder Verarbeiter von Frischfaser- oder Recyclingkarton oder als Importeur oder Exporteur solcher Produkte aus dem bzw. in das Nicht-EU-Ausland.

Für die Nachbereitung und die nächsten Schritte zur Umsetzung des EUDR-Sorgfaltspflichtensystems im Unternehmen stehen den Unternehmen ein Webinar-Handout und die Aufzeichnung des Seminars zur Verfügung.