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(01/04/2022 / sbr)

BG ETEM: Haushalt beschlossen und neue Struktur angestoßen

Nach einer virtuellen Beratung und einer schriftlichen Abstimmung hat die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen. Neben der Feststellung des Haushaltsplans 2022 hat die Vertreterversammlung auch die Satzung geändert, um eine Umstrukturierung auf den Weg zu bringen. Die Beschlüsse sind nun verbindlich geworden.

Für das kommende Jahr rechnet die BG ETEM mit Ausgaben in Höhe von 1,558 Milliarden Euro. Das sind drei Prozent mehr als 2021. Eingepreist sind unter anderem die von dem Gesetzgeber geplante Rentenerhöhung sowie Tarifsteigerungen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung zu höheren Entschädigungsleistungen führen. Für die Rehabilitation und die Entschädigung von Verletzten und Erkrankten nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten sind insgesamt knapp eine Milliarde Euro veranschlagt. Weitere 140 Millionen Euro werden in die Prävention investiert. Hinzu kommen Verwaltungskosten, Verfahrenskosten sowie Vermögensaufwendungen.

Neue Struktur für bessere Betreuung

Eine von der Vertreterversammlung beschlossene Satzungsänderung macht den Weg frei für eine Umstrukturierung im Bereich Rehabilitation und Entschädigung. Unter dem Dach einer einheitlichen Rehabilitationsleitung werden künftig vier Regionaldirektionen mit acht Geschäftsstellen Verletzte und Erkrankte betreuen. „Durch diese neue Organisation verkleinern wir den Abstimmungsaufwand und machen so Ressourcen frei, die in die Betreuung fließen können“, freut sich Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. Als weitere Vorteile der geplanten Struktur sieht Tichi, dass Bearbeitungs- und Qualitätsstandards forciert werden.

Jahresbericht

Zur Vertreterversammlung hat die BG ETEM auch ihren Jahresbericht 2020 vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den Branchen der BG ETEM um 12 Prozent auf rund 48,000 Unfälle gesunken ist. Das entspricht einer Unfallquote von 16,0 Unfällen je 1.000 Vollarbeitern. Meldepflichtig ist ein Unfall, wenn er mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit verursacht. 29 Menschen starben bei Arbeitsunfällen. Auf dem Arbeitsweg erlitten im Jahr 2020 knapp 10.700 Menschen einen Unfall. Das sind 21,2 Prozent weniger als im Vorjahr. 19 Versicherte der BG ETEM starben im Berufsverkehr.

Knapp 5.900 Mal wurde der BG ETEM ein Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet. Gegenüber 2019 ist das ein Rückgang von 5,5 Prozent. Im Jahr 2020 wurde über ca. 6.600 Verdachtsanzeigen entschieden. Der Verdacht bestätigte sich 3.150 Mal.

Mehr Zahlen und Statistiken sowie Reportagen über die Branchen der BG ETEM und die Arbeit der Berufsgenossenschaft sind unter http://jahresbericht.bgetem.de zu finden.

Die Vertreterversammlung - das Parlament der BG ETEM

Die Vertreterversammlung ist wie alle Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft ehrenamtlich tätig und wird paritätisch gebildet. Bei der BG ETEM umfasst die Vertreterversammlung jeweils 30 Mitglieder auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften sowie Jahresrechnung und Haushaltsplan zu entscheiden. Die Vertreterversammlung tritt zwei Mal im Jahr zusammen.