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(02/17/2021 / sbr)

Verhaltene Zufriedenheit mit dem Jahr 2020

Der unter anderem auf Druck- und Medienunternehmen spezialisierte Versicherungsmakler Gayen & Berns · Homann GmbH (GBH) zeigt sich verhalten zufrieden mit dem Corona-Jahr 2020. Trotz zum Teil erheblicher Umsatzeinbrüche und verschiedener Insolvenzen konnte die Anzahl der Unternehmen, die die GBH MedienPolice® nutzen, weitestgehend stabil gehalten werden. Grund dafür war nicht zuletzt die umfangreiche Unterstützung, die der Versicherungsmakler seinen Kunden auch in der Krise bereitstellte.

Neben einem angepassten Versicherungsschutz zu günstigen Prämien gehörten hierzu auch Fragen rund um das Versicherungsmanagement oder die Haftung von Führungskräften bei Annahme der staatlichen Hilfsprogramme. Aufgrund des derzeitigen tendenziellen Abklingens des Coronavirus und neuer bzw. erweiterter Leistungen innerhalb der GBH MedienPolice® hofft GBH auch für seine Kunden in 2021 auf wieder anziehende Geschäfte. Schwer abzuschätzen bleiben hierbei leider die Auswirkungen der aufgetretenen Corona-Mutationen.

Dass sich die GBH MedienPolice® in dem aktuell äußerst schwierigen Marktumfeld verhältnismäßig gut schlug, liegt laut GBH auch an dem besonderen Konzept der Versicherungspolice sowie der vorhandenen Kundenstruktur. Wolfgang Ossenbrüggen, bei GBH für die GBH MedienPolice® verantwortlich: „Die Druck- und Medienunternehmen, die unser Produkt nutzen und schätzen, haben oftmals schon vor Jahren die damit verbundenen erheblichen operativen und wirtschaftlichen Vorteile erkannt. Weil wir mit unserer Spezialpolice nicht nur alle wesentlichen Versicherungen für Druck- und Medienbetriebe abdecken, sondern auch das gesamte Versicherungsmanagement übernehmen, entfallen für die Kunden nahezu sämtliche der sonst mit Versicherungen verbundenen Verwaltungs- und Abrechnungstätigkeiten.“ Die Unternehmen konnten sich somit verstärkt auf Vertrieb und Kundenbetreuung konzentrieren, was auch während der Pandemie einen großen Vorteil beinhaltet.

Gutes Preis-Leistungsverhältnis

Überzeugend und wichtig für die Beständigkeit der Kundenbasis war und ist auch das gute Preis- Leistungsverhältnis, das erhebliche Prämieneinsparungen bei mehr Leistungen mit sich bringt. Ossenbrüggen: „Wenn in dieser unberechenbaren Zeit plötzlich und unvorhergesehen Einnahmen wegbrechen, ist es natürlich wichtig, im Bereich der Fixkosten alle vorhandenen Einsparpotenziale zu nutzen.“ Gleiches gelte für die optimale und individuell auf die Unternehmensbedürfnisse angepasste Ausgestaltung der Versicherungsleistungen. „Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verbänden der Druckindustrie war es möglich, uns über Jahre hinweg Fachkenntnisse anzueignen“, so Ossenbrüggen. „Dadurch sind wir über die Druckbranche immer bestens informiert und wissen, wo die Unternehmern der Schuh drückt.“

Alle relevanten Versicherungen in einem Vertragswerk

In der GBH MedienPolice® sind in einem einzigen Vertragswerk alle relevanten Versicherungen enthalten, die ein Druck- und Medienbetrieb heute benötigt. Hierzu zählen die Sach-, Betriebsunterbrechungs-, Haftpflicht-, Maschinen- und Elektronikversicherung, aber auch die Datenverlust- und Transportversicherung. Weitere Versicherungskomponenten – wie zum Beispiel eine D&O-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter) oder eine attraktive Absicherung für den Fuhrpark – können einfach und schnell in das Versicherungspaket einbezogen werden. Gleiches gilt für die Absicherung von Cyber-Risiken.

Zu den Vorteilen der Police zählt zudem die sogenannte „Goldene Regel“ in der Sach- und Maschinenversicherung. Diese besagt, dass im Gebrauch befindliche Maschinen/Geräte zu 100 % entschädigt werden – auch wenn deren Zeitwert unter 40 % des Neuwertes liegt. Gerade bei langlebigen Druckmaschinen ist eine derartige Klausel von großem Vorteil. Ansonsten könnten Druckunternehmen im Schadenfall auf eine Entschädigung auf Zeitwertbasis mit zum Teil erheblichen Abzügen verwiesen werden.

Ein weiterer Aspekt, der die GBH MedienPolice® von anderen Konzepten unterscheidet, ist die partielle Mitversicherung von Verschleißschäden. Zudem verzichtet der Versicherer für die Bereiche Sach- und Maschinenversicherung bis zu einer Schadenshöhe von 500.000 Euro auf eine Anrechnung im Fall von grober Fahrlässigkeit.