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(06/30/2020 / sbr)

bvdm-Frage- und Antwortkatalog zur Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli 2020

Die vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossene Senkung der Umsatzsteuer zum 1. Juli 2020 wird zu einem enormen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen führen – auch in der Druck- und Medienwirtschaft. Schon vor endgültiger Verabschiedung bzw. Inkrafttreten des Gesetzes hat der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) daher einen Frage- und Antwortkatalog erstellt.

Um Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft bei der Umstellung der Umsatzsteuer praxisnah zu unterstützen, hat der bvdm die wichtigsten Fragen zu dem Thema erfasst und Antworten dazu erarbeitet. Erläutert wird unter anderem, in welchen Fällen reduzierte Steuersätze anzuwenden sind, wie sich die Steuersenkung auf erbrachte Teilleistungen auswirkt, was bei bereits erfolgten Anzahlungen zu beachten ist oder welche Konsequenzen ein überhöhter Mehrwertsteuerausweis haben kann.

„Da wir wissen, wie aufwendig die Umstellung in den Betrieben sein kann, haben wir diese Hilfestellung bereits ausgearbeitet, als das Bundesfinanzministerium Informationen dazu bekanntgegeben hatte und keine maßgeblichen Änderungen zu erwarten waren“, so Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm.

Ob das zweite Corona-Steuerhilfegesetz, das heute, am 29.06.2020, in einer Sondersitzung des Parlaments angenommen wurde, die Wirtschaft wirklich stärkt oder lediglich Aktionismus zu Lasten der Betriebe ist, bleibt abzuwarten.