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(14.03.2022 / sbr)

Ukraine-Konflikt: „Viren und Trojaner können auch deutsche Druck- und Medienbetriebe lahmlegen!“

Der Krieg in der Ukraine ist allgegenwärtig und schockierend: Bilder von Explosionen, brennenden Häusern und flüchtenden Menschen bestimmen die Medien. Was in der Berichterstattung jedoch nur am Rande erwähnt wird, ist der Cyber-Aspekt im Rahmen der Auseinandersetzung: „Noch nie war die Gefahr für Druck- und Medienbetriebe in Deutschland so groß, Opfer einer Cyberattacke zu werden“, heißt es dazu bei Gayen & Berns · Homann.

Immer die neueste Software zu nutzen und über eine spezielle Cyber-Versicherung zu verfügen, sei somit das Gebot der Stunde. Die zusammen mit dem Versicherungskonzern HDI entwickelte und vom Versicherungsmakler Gayen & Berns · Homann GmbH (GBH) angebotene Cyber-Versicherung deckt beispielsweise alle Schäden ab, die im Zusammenhang mit der Nutzung von IT-Systemen entstehen können.

Im Gegensatz zu früheren Auseinandersetzungen werden Kriege heute nicht mehr nur real, sondern auch im Cyber-Raum geführt. Die Folgen, die Hacker- und Virenangriffe auslösen, können eine ebenso zerstörende Wirkung auf Unternehmen haben wie Raketen und Geschosse. Das gilt besonders dann, wenn kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser oder die Energieversorgung lahmgelegt wird. Gerade Russland hat in den letzten Jahren immer wieder mit ausgeklügelten Cyberangriffen auf sich aufmerksam gemacht. So ist es bereits unmittelbar nach Kriegsbeginn zu DDoS-Attacken, d.h. massenhaften Anfragen auf Webservern sowie Hackerangriffen auf Hunderte von Rechnern der ukrainischen Behörden und deren Zulieferern, gekommen.

Vernetzung im digitalen Raum macht anfällig

Wenn der Eindruck besteht, Unternehmen in Deutschland seien keiner direkten Gefahr ausgesetzt, so ist das sicherlich ein Trugschluss. Aufgrund der Vernetzungen im digitalen Raum, zum Beispiel über den Mailverkehr oder im Zusammenhang mit dem Besuch von Websites, ist grundsätzlich jeder gefährdet und sollte handeln. Konkret empfehlen die Fachleute: Software aktualisieren, Log-ins mit einem zweiten Faktor versehen, funktionierende Back-ups erstellen und Notfallpläne bereithalten. Diese schützen vor vielen Angriffen, unabhängig davon, ob diese mutwillig oder versehentlich ausgelöst werden.

Cyber-Versicherung notwendig

Wichtig ist zudem, über eine spezielle Cyber-Versicherung zu verfügen. Diese greift, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Schaden kommen sollte. Der Versicherungsschutz, den GBH in ihrem Angebot vorhält, schließt beispielsweise die Wiederherstellungskosten für Daten einschließlich der Entfernung von Schadsoftware mit ein. Gleiches gilt für den Ertragsausfall, z.B. infolge einer Informationssicherheitsverletzung. Wichtig zu wissen: Die Behebung des entstandenen Schadens kann auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

Bei entsprechender Abstimmung mit dem Versicherer werden sogar die Kosten übernommen, die im Zusammenhang mit einer Cyber-Erpressung entstehen. Darüber hinaus sind nach einer Cyberattacke auch Kosten für eine Systemverbesserung im Versicherungsschutz mit einem Höchstbetrag einbezogen. Außerdem umfasst die Absicherung IT-Forensik, Erstattung gesetzlicher Haft­pflichtansprüche durch Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Kosten für Anwälte und Berater, Krisenmanagement, PR-Beratung sowie eventuell anfallende Benachrichtigungskosten.

Unkomplizierte Schadenabwicklung

„Mit der Cyber-Versicherung ergänzen wir das bereits sehr umfangreiche Konzept der GBH MedienPolice® um eine für Unternehmen weitere wichtige Komponente“, erläutert Wolfgang Ossenbrüggen, bei GBH für die GBH MedienPolice® verantwortlich. „Die Cyber-Versicherung hilft, einen Schadensfall gemeinsam mit Experten schnell und unkompliziert zu meistern, entstehende Kosten für die Bewältigung der Schadenssituation zu begleichen und Schadenersatzforderungen Dritter gegenüber dem Unternehmen zu befriedigen.“